Nachrangige Verbindlichkeiten werden im Fall der Liquidation oder Insolvenz eines Unternehmens erst dann an die Gläubiger zurückerstattet, wenn alle nicht nachrangigen Verbindlichkeiten zurückbezahlt worden sind. Eine andere Bezeichnung für eine nachrangige Verbindlichkeit ist nachrangiges Darlehen.
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Nachrangige Verbindlichkeiten eines Unternehmens können als sogenannte Buchverbindlichkeiten oder als sogenannte verbriefte Verbindlichkeiten begründet werden. Bei den verbrieften Verbindlichkeiten handelt es sich beispielsweise um vom Unternehmen ausgegebene, nachrangige Inhaberschuldverschreibungen.
Nachrangige Verbindlichkeiten haben sowohl Fremd- wie auch Eigenkapitalanteile. Nachrangige Verbindlichkeiten können Fremdkapital sein, da sie wie jedes andere Fremdkapital, beispielsweise ein Bankkredit, verzinst und zurückgezahlt werden. Auf der anderen Seite kann eine nachrangige Verbindlichkeit auch als Teil des Eigenkapitals gesehen werden. Diese Verbindlichkeiten werden bei einem Verlust des Unternehmens vor den anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens zur Abdeckung des Verlustes herangezogen. Wegen dieses erhöhten Risikos für die Gläubiger wird bei einer nachrangigen Verbindlichkeit in der Regel ein Risikoaufschlag bei der Verzinsung gefordert.
Eine genaue Definition, was eine nachrangige Verbindlichkeit ist, wurde bislang vom Gesetzgeber nicht vorgenommen. Der Begriff ergibt sich aus dem zwischen einem Schuldner und den Gläubigern vereinbarten Vertrag, in dem Regelungen zur Kündigung, zur Verzinsung, zur Rückzahlung und zur Laufzeit des Darlehens vereinbart werden. Damit eine Verbindlichkeit im Zweifelsfall als nachrangig eingestuft werden kann, muss ein entsprechender Passus im Kreditvertrag enthalten sein. In diesem Passus wird explizit bestimmt, dass diese Verbindlichkeit gegenüber anderen Verbindlichkeiten im Liquidierungs- oder Insolvenzfall des Unternehmens hinter allen anderen Verbindlichkeiten des Unternehmens zurücktritt.
Eine nachrangige Verbindlichkeit in Form eines sogenannten Nachrangdarlehens ist eine Art der Mezzanine-Finanzierung. Diese Form der Unternehmensfinanzierung ist einem klassischen Kredit sehr ähnlich. Durch die Vereinbarung der Nachrangigkeit kann diese Finanzierung zur Stärkung der Eigenkapitalbasis eines Unternehmens verwendet werden. Da ein Nachrangdarlehen hinter allen anderen Gläubigeransprüchen zurücktritt, wird es von Banken wie Eigenkapital ansehen. Für das Unternehmen wird es dadurch leichter, weitere Kredite aufzunehmen. Die Finanzierung eines Unternehmens durch nachrangige Verbindlichkeiten in Form von Nachrangdarlehen wird häufig gewählt, wenn sich Investoren durch eine atypische stille Beteiligung an einem jungen Unternehmen beteiligen. Für ihre Darlehen erhalten sie wegen des höheren Risikos, im Fall der Insolvenz leer auszugehen, eine höhere Verzinsung. Investoren sind bei dieser Finanzierungsform jedoch nicht an den laufenden Gewinnen und Verlusten des Unternehmens beteiligt.