Ein Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe, das nicht in Vollzeit ausgeführt wird und dessen Umfang sich über Arbeitszeit und Bruttoeinkommen definiert.
Dabei gibt es keine genaue gesetzliche Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb. Dieses ist von Fall zu Fall spezifisch. Generell definiert sich ein Nebengewerbe als solches, wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter der des Haupterwerbs liegt. Dazu kommt der Verdienst, also das Bruttoeinkommen. Der relative Verdienst des Nebengewerbes darf nicht höher sein, als der Verdienst aus dem Hauptarbeitsplatz.
Auch du denkst daran, parallel zur hauptsächlichen Tätigkeit ein Nebengewerbe zu gründen? Ob die Existenzgründung nebenberuflich eine gute Idee ist und wie du Dein Nebengewerbe anmelden kannst, erfährst Du im Billomat Magazin.
Wenn ein Arbeitnehmer ein Gewerbe anmeldet, ist er verpflichtet, seinen Hauptarbeitgeber darüber zu informieren. Dabei darf dieses nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber stehen. Interessenkonflikte sollten ebenfalls vermieden werden.
Für viele Arbeitnehmer ist ein Nebenerwerb der erste Schritt in die berufliche Selbstständigkeit, denn Aufwand, Kosten und Risiken sind vergleichsweise gering.
In bestimmten Fällen muss kein Nebengewerbe angemeldet werden. So beispielsweise sind beispielsweise die „freien Berufe“ vom Gewerbeschein befreit. Als freier Beruf gilt neben Architekt, Ingenieur, Musiker und Journalist auch Arzt. Auch wenn mit dem Nebengewerbe kein Gewinn erzielt werden soll – beispielsweise bei Tätigkeiten im Rahmen eines Hobbys – ist eine Anmeldung des Nebengewerbes nicht notwendig.
Sollte eine Anmeldung allerdings notwendig sein, sollte wie folgt vorgegangen werden:
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