Nebengewerbe

Ein Nebengewerbe ist ein angemeldetes Gewerbe, das nicht in Vollzeit ausgeführt wird und dessen Umfang sich über Arbeitszeit und Bruttoeinkommen definiert.

Nebengewerbe definiert sich über Arbeitszeit und Verdienst

Dabei gibt es keine genaue gesetzliche Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenerwerb. Dieses ist von Fall zu Fall spezifisch. Generell definiert sich ein Nebengewerbe als solches, wenn die wöchentliche Arbeitszeit unter der des Haupterwerbs liegt. Dazu kommt der Verdienst, also das Bruttoeinkommen. Der relative Verdienst des Nebengewerbes darf nicht höher sein, als der Verdienst aus dem Hauptarbeitsplatz.

Auch du denkst daran, parallel zur hauptsächlichen Tätigkeit ein Nebengewerbe zu gründen? Ob die Existenzgründung nebenberuflich eine gute Idee ist und wie du Dein Nebengewerbe anmelden kannst, erfährst Du im Billomat Magazin.

Wenn ein Arbeitnehmer ein Gewerbe anmeldet, ist er verpflichtet, seinen Hauptarbeitgeber darüber zu informieren. Dabei darf dieses nicht in Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber stehen. Interessenkonflikte sollten ebenfalls vermieden werden.

Nebengewerbe – Drei wichtige Regeln

  • Das Arbeitszeitgesetz regelt die maximale Arbeitszeit im Gewerbe. Haupt- und Nebenarbeitszeit dürfen 8 Stunden täglich nicht überschreiten. Dazwischen muss eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden liegen. Die Arbeit darf an Sonn- und Feiertagen nicht ohne Ausgleich erfolgen. Verstößt der Arbeitnehmer gegen diese 3 Regelungen darf der Arbeitgeber die Ausübung der Nebentätigkeit verbieten.
  • Arbeitnehmer, die einen Nebenerwerb gründen und anmelden, sind nicht verpflichtet, eine eigene Krankenversicherung abzuschließen, denn sie sind beim Hauptarbeitgeber krankenversicherungspflichtig beschäftigt.
  • Das Finanzamt muss bei der jährlichen Steuererklärung von der Nebentätigkeit unterrichtet werden. Da hierbei eine Berücksichtigung der gesamten steuerlichen Situation erfolgen muss, entstehen dem Arbeitnehmer zusätzliche Kosten.

Für viele Arbeitnehmer ist ein Nebenerwerb der erste Schritt in die berufliche Selbstständigkeit, denn Aufwand, Kosten und Risiken sind vergleichsweise gering.

Anmeldung eines Nebengewerbe

In bestimmten Fällen muss kein Nebengewerbe angemeldet werden. So beispielsweise sind beispielsweise die „freien Berufe“ vom Gewerbeschein befreit. Als freier Beruf gilt neben Architekt, Ingenieur, Musiker und Journalist auch Arzt. Auch wenn mit dem Nebengewerbe kein Gewinn erzielt werden soll – beispielsweise bei Tätigkeiten im Rahmen eines Hobbys – ist eine Anmeldung des Nebengewerbes nicht notwendig.

Nebengewerbe
Sollte eine Anmeldung allerdings notwendig sein, sollte wie folgt vorgegangen werden:

  1. Den Arbeitgeber informieren: Die Grundlage einer Nebengewerbe-Anmeldung ist das vorzeitige Klären der Absicht mit dem Arbeitgeber. Wie bereits oben beschrieben dürfen durch das Nebengewerbe keine Interessenskonflikte oder ein Konkurrent für den Arbeitgeber entstehen.
  2. Zuständiges Amt ausfindig machen: Wo der Antrag auf ein Nebengewerbe gestellt werden muss unterscheidet sich im ganzen Bundesgebiet. Oft ist aber das Wirtschafts- oder Gewerbeamt zuständig.
  3. Den Antrag ausüllen: Nun sollte der Antrag ordnungsgemäß gestellt werden. Das dafür notwendige Formular ist oftmals online herunterladbar. Meistens muss dieses Formular dann ausgedruckt werden und per Hand ausgefüllt werden.
  4. Persönliches beim Amt erscheinen: Hat man alle notwendigen Dokumente (Personalausweis, eventuell auch die Gewerbeerlaubnis und Co.) zusammen, sollte man beim zuständigen Amt persönlich erscheinen um sein Nebengewerbe anzumelden. In aller Regel ist hierfür nichtmal ein Termin notwendig. Zusätzlich muss bei der Anmeldung eine Gebühr von mindestens 11 Euro entrichtet werden. Die Höhe dieser Gebühr unterscheidet sich eben so bundesweit.
  5. Anderer Stellen kontaktieren: Sollten bereits eigene Angestellte beschäftigt werden, muss dies der Bundesagentur für Arbeit gemeldet werden. Bei Bedarf muss auch eine Anmeldung bei der entsprechenden Handelskammer erfolgen. Möchtest Du ein Nebengewerbe gründen, musst Du diese Tätigkeit zudem beim Finanzamt anmelden.

 

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