Der Wortteil „netto“ in Nettobetrag stammt aus dem italienischen und bedeutet übersetzt in etwa „rein“. Nettobetrag kann also als „reiner Betrag“ übersetzt werden, der keine eventuell noch hinzuzurechnende Steuern wie die Mehrwert– oder Umsatzsteuer enthält. Sind im angegebenen Betrag die Steuern enthalten, handelt es sich um einen Bruttobetrag.
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Auf Rechnungen, die von einem Unternehmen an ein anderes Unternehmen gestellt werden, finden sich immer drei Angaben. Dies sind der Nettobetrag, der Mehrwertsteuerbetrag mit einer Angabe des verwendeten Mehrwertsteuersatzes – beispielsweise 19 % – und der Bruttobetrag als Summe aus Netto- und Mehrwertsteuerbetrag. Die Angabe des Nettobetrages ist für einen Unternehmer wichtiger als der Bruttobetrag. Zwar muss der Bruttobetrag an den Zahlungsempfänger bezahlt werden, die mit überwiesene Mehrwertsteuer erhält er jedoch über die Umsatzsteuererstattung vom Finanzamt wieder zurück. Die Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer ist daher für ein Unternehmen nur ein durchlaufender Posten, der keinerlei Einfluss auf das Betriebsergebnis des Unternehmens hat.
Rechnungen, die für Endverbraucher ausgestellt werden, enthalten meist keinen Nettobetrag. Auf ihnen wird der Bruttobetrag, der vom Käufer bezahlt werden muss, und der darin enthaltene Anteil der Mehrwertsteuer ausgewiesen. Der Bruttobetrag ist für Endverbraucher wichtiger als der Nettobetrag, da sie keine Erstattung der Mehrwertsteuer erhalten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) eines Unternehmens und die Bilanz werden auf der Grundlage von Nettobeträgen erstellt. Da der Nettobetrag jeweils auf den Rechnungen angegeben wird, ist der Zeitaufwand für die Buchführung geringer. Die Nettobeträge müssen nicht separat berechnet werden. Einbehaltene Umsatz- und Mehrwertsteuer werden auf gesonderten Konten erfasst und gebucht. Dadurch ergibt sich ein objektives Bild der wirtschaftlichen Lage eines Unternehmens, das bei der Einbeziehung der Mehrwertsteuer verfälscht würde.