Notar

Einem Notar werden zur Wahrnehmung der vorsorgenden Rechtspflege und präventiven Rechtskontrolle in Deutschland hoheitliche Befugnisse übertragen. Die von einem Notar ausgestellten Urkunden haben gegenüber den Gerichten in Deutschland eine bindende Beweiskraft und sind ohne weiteres richterliches Urteil unmittelbar vollstreckbar.

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Präventive Rechtskontrolle durch Notare

Wie in den meisten europäischen Staaten stützt sich das Zivilrecht in Deutschland auf zwei Säulen. Dabei dienen Notare in erster Linie dem Schutz von in rechtlichen Angelegenheiten unerfahrenen Beteiligten vor einer rechtlichen Benachteiligung. Darüber hinaus gewährleistet ein Notar zur Vermeidung von späteren Streitigkeiten eine umfangreiche Rechts- und Beweissicherheit. Diese präventive Rechtskontrolle hat eine sogenannte Komplementärfunktion gegenüber der Streiteinscheidung durch ordentliche Gerichte.

Beurkundungszuständigkeit eines Notar

Notaren ist vom Gesetzgeber eine Beurkundungszuständigkeit zugewiesen. Das bedeutet, bei bestimmten Rechtsgeschäften, wie beispielsweise dem Kauf oder Verkauf einer Immobile oder der Gründung einer Kapitalgesellschaft kommt nur durch die Beurkundung durch einen Notar ein rechtswirksamer Vertrag zustande. Die Beurkundung führt somit zu unmittelbaren Rechtsfolgen für die Beteiligten. Sind die mit dem Vertrag beabsichtigten Regelungen rechtswidrig, ist der Notar dazu verpflichtet, die Beurkundung gemäß (Beurkundungsgesetz) abzulehnen. Gegen diese Entscheidung können die Betroffenen Beschwerde beim zuständigen Landgericht einlegen.

Bindende Beweiskraft notarieller Urkunden

Nach (Zivilprozessordnung) sind die von Notaren in einer Urkunde gemachten Feststellungen für Gerichte bindend. Die notariell beurkundeten Feststellungen zum Ort, dem Zeitpunkt, der Erklärung selbst und zu den an der Urkunde Beteiligten (Name, Anschrift, Geburtsdatum etc.) haben eine sogenannte bindende Beweiskraft. Das bedeutet, über diese Feststellungen können sich Richter nicht hinwegsetzen. Sie werden dadurch in ihren richterlichen Befugnissen und bei der Würdigung von Beweisen eingeschränkt.

Vollstreckungsfunktion notarieller Urkunden

Die von einem Notar ausgestellten Urkunden sind in der Regel gleichzeitig sogenannte Vollstreckungstitel, aus denen wie bei einem Gerichtsurteil eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Diese Funktion ist ein Ausdruck der hoheitlichen Befugnisse des Notars und ergibt sich aus der in an den Notar übertragenen Zuständigkeit für die Errichtung von Vollstreckungstiteln. An dieser Stelle nehmen Notare ansonsten den Gerichten vorbehaltene Befugnisse wahr. Für die Beteiligten ergibt sich aus dieser Funktion der Wegfall der sonst erforderlichen und in der Regel kosten- und zeitintensiven Gerichtsverfahren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Auswahl und Ernennung von Notaren

Notare sind ausgebildete Juristen und als solche fest in das Justizsystem in Deutschland eingebunden. Sie werden von der staatlichen Justizverwaltung ausgewählt und zum Notar bestellt. In ist festgelegt, dass sich die Zahl der Notare nach den Erfordernissen der geordneten Rechtspflege richten soll. Die Beurteilung der Erfordernisse obliegt ebenfalls der Justizverwaltung. Der Präsident des Landesgerichtes oder des Oberlandesgerichtes übernimmt die Dienstaufsicht über alle Notare im jeweiligen Bundesland.

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