Nutzungsdauer

Die Nutzungsdauer entspricht üblicherweise der Anzahl Jahre, über die Gegenstände des  Anlagevermögens beispielsweise Maschinen, Produktionsanlagen oder Kraftfahrzeuge benutzt werden. Diese Nutzungsdauer ist gleichzeitig die Grundlage für die planmäßige Abschreibung dieser Vermögensgegenstände gemäß . Bei der Abschreibung werden die ursprünglichen Herstellungskosten oder Anschaffungskosten über die Jahre der Nutzung verteilt. Andere Bezeichnungen sind daher Abschreibungsdauer oder Abschreibungszeitraum.

Abschreibung berechnen: Wozu du das brauchst, erfährst du im Billomat-Magazin

Wirtschaftliche, technische und rechtliche Nutzungsdauer

Bei der Nutzung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in einem Unternehmen wird unterschieden zwischen

  • wirtschaftlicher Nutzungsdauer
  • technischer Nutzungsdauer
  • rechtlicher Nutzungsdauer

unterschieden. Für die Abschreibung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ist die Zeit, in der ein Vermögensgegenstand wirtschaftlich von einem Unternehmen genutzt werden kann, entscheidend. Mit ihr wird die mögliche Nutzungszeit beispielsweise einer Maschine beschrieben, bevor diese nicht mehr wirtschaftlich zu gebrauchen ist. Wichtig ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Abschreibung sinnvoll über die Jahre verteilt werden.

AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums

Das Bundesfinanzministerium hat zur Orientierung über die betriebsgewöhnliche Nutzungszeit von Anlagegütern amtliche, sogenannte AfA Tabelle veröffentlicht. An den in diesen Tabellen genannten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern beispielsweise von Kraftfahrzeugen oder Computern können sich Unternehmen bei der Erstellung der Handelsbilanz orientieren. Die Anwendung der AfA-Tabellen ist jedoch nicht gesetzlich verpflichtend.

Die technische Nutzungszeit für ein Wirtschaftsgut entspricht den Zeitraum, in dem beispielsweise ein Kraftfahrzeug tatsächlich verwendet werden kann. Dieser Zeitraum ist in der Regel länger als bei der wirtschaftlichen Nutzungszeit. Erst wenn das Kraftfahrzeug verschrottet wird oder nicht mehr repariert werden kann, endet die technische Nutzungszeit.

Die rechtliche Nutzungsdauer wird im Zusammenhang mit Patenten oder Lizenzen verwendet. Bei einem Patent beträgt die mögliche Nutzungszeit beispielsweise 20 Jahre. Die Nutzung von Grundstücken oder Finanzanlagen wie beispielsweise Aktien ist zeitlich unbegrenzt. Das heißt, für diese Gegenstände des Anlagevermögens kann keine spezifische Zeit für die Nutzung und damit Abschreibung angesetzt werden.

Ähnliche Beiträge: