Obligation

Obligation ist ein Begriff aus dem Wertpapierrecht und bezeichnet ein verbrieftes Forderungsrecht, mit dem der Inhaber des Dokumentes gegenüber dem Herausgeber (Emittenten) der Obligation einen Anspruch auf die Rückzahlung seines an den Emittenten gezahlten Kapitals zuzüglich Zinsen erwirbt. Obligationen werden herausgegeben, um langfristig Kapital zu beschaffen. Andere Bezeichnungen für Obligationen sind Anleihe, festverzinsliches Wertpapier oder Schuldverschreibung. Der Begriff stammt vom lateinischen „obligare“, das übersetzt „anbinden“ oder „verpflichten“ bedeutet.

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Zweck von Obligationen

Obligationen sind festverzinsliche Wertpapiere oder Schuldverschreibungen, die herausgegeben werden, um Kapital einzusammeln, das für Investitionen eingesetzt werden soll. Der Herausgeber einer Obligation verpflichtet sich gegenüber dem Inhaber der Urkunde während der Laufzeit regelmäßige Zinszahlungen für das zur Verfügung gestellte Kapital zu leisten. Die Höhe der Zinszahlungen richtet sich nach dem Zinssatz des sogenannten Coupons. Zum Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung des  zur Verfügung gestellte Kapital vom Emittenten an den Inhaber. Je nachdem, wer eine Obligationherausgibt, wird zwischen Industrieobligationen, Kommunal- und Bank-Obligationen unterschieden. Das bedeutet, diese Form der Schuldverschreibungen wird sowohl von Unternehmen als auch von Banken und der öffentlichen Hand für die Finanzierung bestimmter Vorhaben herausgegeben.

Handel mit Obligationen

Die meisten Obligationen werden an einer Wertpapierbörse gehandelt. Wenn beispielsweise ein Unternehmen Kapital benötigt, werden die Wertpapiere an einer Börse zum Verkauf angeboten. Zu diesem Zweck werden die Obligationen gestückelt. Üblich sind Stückelungen von 100 bis 10.000 Euro je sogenannter Teilschuldverschreibung. Die Teilschuldverschreibungen entsprechen in der Summe dem Kapitalbedarf. Der Zinssatz wird im Coupon je nach Bonität des Emittenten festgelegt. Je nach der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt können die Kurse für eine Obligation schwanken. Ein Kauf bzw. Verkauf von Obligationen ist wie bei allen anderen Wertpapiere an der Börse jederzeit möglich. Derjenige, der am Ende der Laufzeit Inhaber der Obligation ist, erhält vom  Emittenten eine Auszahlung des verbrieften Betrags.

Absicherung von Obligationen

Zur Absicherung der Forderung werden für Obligationen in der Regel erstrangige und vollstreckbare Grundschulden in einer Höhe von bis zu 40 % des Beleihungswertes eingetragen. Eine weitere Form der Absicherung ist die sogenannte Negativerklärung. Eine Negativerklärung ist die vertraglich festgelegte Verpflichtung des Emittenten, eine bestimmte Anzahl von Grundstücken nicht durch andere Grundpfandrechte zu belasten, sondern als Sicherheit für die emittierten Obligationen bereitzuhalten. Nur in seltenen Fällen ist eine Absicherung der Obligationen durch Bürgschaften staatlicher Stellen oder das Mutterunternehmen eines Konzerns möglich.

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