Wieso bietet sich ein Girokonto als Gemeinschaftskonto an? Diese Frage klären wir im Billomat Magazin!
Wenn Ehepartner ein Gemeinschaftskonto nutzen wollen und bereits jeder über ein eigenes Konto verfügt, wird empfohlen, das Gemeinschaftskonto als drittes Konto einzurichten. Gemeinsame Ausgaben beispielsweise für die Haushaltsführung oder Versicherungsbeiträge können dann über dieses Oder-Konto abgewickelt werden. Individuelle Ausgaben werden weiter über die eigenen Konten der Partner vorgenommen.
Grundsätzlich gilt, dass ein Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto den Partner zu gleichen Teilen zusteht. Diese Regelung gilt unabhängig von der Herkunft des Geldes auf dem Gemeinschaftskonto. Das bedeutet, wenn ein Partner beispielsweise aufgrund eines höheren Einkommens mehr Geld auf das Gemeinschaftskonto einzahlt, steht dem anderen Partner trotz geringer Einzahlungen dennoch die Hälfte des Guthabens zu. Eine eventuelle Absprache, dass diese Regelung nicht gelten soll, muss im Zweifelsfall nachgewiesen werden.
Wird ein gemeinschaftlich genutztes Konto überzogen, sind alle Kontoinhaber in voller Höhe dafür haftbar. Einzig ausgenommen ist der Fall, dass ein Partner nicht mit der Überziehung des Kontos rechnen musste. Verfügungen dieser Art sind nicht durch die sonst geltende mutmaßliche Einwilligung des anderen Partners gedeckt.