E-Mails sind trotz anderer Möglichkeiten nach wie vor ein effektives Mittel zur Kundengewinnung und Kundenbindung. Auf vielen Webseiten haben Besucher die Möglichkeit, sich in die Mailingliste eines Newsletters einzutragen, um Werbematerial oder andere Informationen per Mail zu erhalten. Opt-in ist die einfachste Methode, mit dem sich Unternehmen die Zustimmung für den Empfang von E-Mails mit Werbung oder den Erhalt von Newslettern bestätigen lassen können.
Das Versenden von unerwünschtem Nachrichten an die E-Mail-Adresse eines Verbrauchers kann den Ruf und das Image eines Unternehmens schädigen und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unternehmen, die ohne Zustimmung E-Mails an Verbraucher verschicken, können durch andere Unternehmen der gleichen Branchen oder von Vereinen kostenpflichtig abgemahnt werden. Daher sollten sich Unternehmen die Zustimmung für den Empfang ihrer E-Mails von Verbrauchern bestätigen lassen. Opt-in ist hierzu die einfachste Methode und in Deutschland, im Gegensatz zu vielen anderen westlichen Ländern, nicht rechtssicher. Beim Opt-in wird im Prinzip davon ausgegangen, dass ein Verbraucher, wenn er sich über einer Webseite in die Mailingliste für einen Newsletter einträgt, mit dem Empfang von Werbe- und Informations-Mails einverstanden ist. Dies haben in der Vergangenheit viele Unternehmen ausgenutzt und ungefragt Mails verschickt. Bei Streitigkeiten wurde dann behauptet, der Empfänger habe sich in die Liste eingetragen. Aus diesem Grund wurde vor einigen Jahren das einfache Opt-in als nicht mehr zulässig und nicht rechtssicher eingestuft.
Das sogenannte Double-Opt-in erfüllt die Vorgaben des § 7 UWG und gilt als rechtssichere Methode für Unternehmen, wenn sie die Zustimmung eines Verbrauchers zum Empfang von Werbe-Mails nachweisen müssen. Der Name Double-Opt-in bezieht sich darauf, dass Verbraucher zweimal explizit dem E-Mail-Empfang zustimmen müssen, damit ein Unternehmen Mails an sie versenden kann, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Bei diesem Verfahren erfolgt die erste Zustimmung durch den Eintrag für den Newsletter. Im Anschluss erhält der Anmelder in den meisten Fällen eine Bestätigungsmail mit einem Bestätigungslink. Durch Anklicken des Links wird er auf eine Bestätigungsseite des Anbieters geleitet und hat somit die zweite Zustimmung abgegeben. Laut Rechtsprechung sind Unternehmen dazu verpflichtet, die Einwilligung des Mail-Empfängers bis zu 3 Jahre aufzubewahren, da die Beweislast im Streitfall bei ihnen liegt.
Beim in den USA übliche Opt-out Verfahren werden zunächst Mails ungefragt versendet. Nach Erhalt der Mail haben die Empfänger die Möglichkeit, den Empfang weitere Mails abzulehnen. Dazu ist in den E-Mails in der Regel ebenfalls ein entsprechender Link integriert. Erfolgt keine Abmeldung, kann das Unternehmen davon ausgehen, dass der Empfang weiterer Mails erwünscht ist. Dieses Verfahren ist für Unternehmen einfacher, für die Verbraucher bedeutet es jedoch, dass sie in jedem Fall aktiv werden müssen, wenn sie keine weiteren Mails erhalten wollen.
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