Als Passiva bezeichnet man in der Bilanzierung die auf der passiven, rechten Seite aufgeführte Summe des einen Unternehmen zur Verfügung gestellten Kapitals.
Das Saldo zwischen Aktiva und Passiva ergibt in der Bilanz den Erfolg eines Unternehmens. Die passive Seite setzt sich aus Eigenkapital und Fremdkapital zusammen.
Seit 2014 ist die sogenannte E-Bilanz für alle verpflichtend geworden. Im Billomat Magazin findest du deshalb wichtige Hinweise zur E-Bilanz.
Die Bilanz stellt ein wichtiges Abrechnungsinstrument für die Bewertung eines Unternehmens dar. Aufgestellt werden auf der linken Seite die aktiven, auf der rechten Seite die passiven Posten.
So zählen zu den Aktiva der Bilanzgliederung nach § 266 HGB:
Während auf der Passiva-Seite folgende Posten bilanziert werden:
Die Posten werden den Ziffernin I – V (A), 1 – 3 (B) und 1 – 8 (C) weitere Unterpunkte gegliedert. Diese Gliederung – auch Bilanzgliederung genannt – ist verbindlich.
Eine Abweichung vom vorgegebenen Bilanzschema kann nach § 265 HGB nur erfolgen, wenn branchenbedingt Posten wegfallen oder hinzukommen. Generell unterliegen die passiven Posten wie auch die aktiven in der Gesetzgebung der Bilanzklarheit und Bilanzwahrheit. Das bedeutet konkret, dass alle genannten Zahlen der tatsächlichen Unternehmensbilanz entsprechen müssen und verbindlich sind.
Ob für ein Unternehmen oder einen Einzelunternehmer eine Bilanzierungspflicht vorliegt, ergibt sich aus dem Umsatz und der Unternehmensform.
Außen vor sind die die freien Berufe und auch Kleinunternehmer können statt durch eine ausführliche Bilanz den Unternehmensgewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung kalkulieren. Einzelunternehmen, deren Jahresumsatz 500.000 Euro und deren Gewinn 50.000 Euro (Update: Seit 2016 gelten die neuen Grenzen: 600.000 Euro Umsatz sowie 60.000 Euro Gewinn) übersteigt, unterliegen einer Bilanzierungs- und damit Buchführungspflicht.
Die passiven Posten sind dabei nicht als Negativseite zu bewerten, sondern geben an, woraus sich die Aktiva finanzieren.
Die Posten müssen passiviert werden, um in die Übersicht aufgenommen zu werden. Welche Posten genau auf der Passiva-Seite stehen, ist von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In der Schweiz etwa wird die passive Auflistung in kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital, so wie Eigenkapital aufgeteilt. Fremdkapital meint neben Investorenbeträge natürlich auch die Unternehmensschulden. Die Definition als positive Seite ergibt sich daraus, dass Eigenkapital grundsätzlich aus schwarzen Zahlen bestehen sollte. Lediglich bei Unternehmen, die sich in einer Insolvenz befinden, können auf der passiven Seite auch ausschließlich negative Posten stehen.
Als Eigenkapital bezeichnet man betriebswirtschaftlich eine positive Summe an vorhandenen finanziellen Mitteln. Aus dem Eigenkapital lässt sich außerdem die Eigenkapitalquote berechnen (Eigenkapital x 100 / Gesamtkapital), welche angibt, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am gesamten Kapital des Unternehmens ist. Viel Eigenkapital bedeutet im Regelfall wenig Schulden und damit eine hohe Bonität.
Rückstellungen dagegen sind als negatives Wirtschaftsgut zu sehen. Sie meinen meist Schuld- und Zahlungsrückstellungen. Eine Rückstellung ist ein Betrag, der fällig ist, jedoch erst im kommenden Jahr oder in mehreren Einzelbeträgen abgezahlt wird. Die Angabe aller Rückstellungen in der Bilanz ist verpflichtend. Eine hohe Anzahl und Summe von Rückstellungen kann den passiven Bereich in die negativen Zahlen kippen lassen.