Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vonnöten, wenn sich die Einnahmen einer Firma und deren Leistungserbringung auf zwei Perioden verteilen. Ein Autoverkäufer erhält beispielsweise eine Vorauszahlung auf ein Fahrzeug, verkauft dieses aber erst nach dem Bilanzstichtag. Die Vorauszahlung muss das Unternehmen als passiven Rechnungsabgrenzungsposten verbuchen. Damit stellt es sicher, dass der wirtschaftliche Erfolg den unterschiedlichen Bilanzjahren korrekt zugeordnet ist. Im ersten Jahr steht der Vorauszahlung keine Leistung gegenüber. Ohne Rechnungsabgrenzung würde das bedeuten, dass die Bilanzierung einen zu hohen Ertrag gibt. Auf der anderen Seite würde der voraus bezahlte Betrag im folgenden Jahr nicht als Einnahme berücksichtigt.

Bei der Firmengründung gibt es Rechtsformen, die du kennen solltest. Im Billomat Magazin zeigen wir dir, welche.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten – Beispiele:

Die passive Rechnungsabgrenzung spielt in vielfältigen Bereichen eine Rolle. Sie kommt nicht nur bei der Vorauszahlung für Produkte zum Einsatz, sondern auch bei anderweitigen Vorauszahlungen. Vermietet ein Unternehmen Betriebsräume an einen Dritten und überweist dieser die Miete vor dem Bilanzstichtag für darauffolgende Monate, ist ebenfalls eine Rechnungsabgrenzung erforderlich. Vielfach findet sich diese Notwendigkeit bei langfristigen Dienstleistungsverträgen. So offerieren Zeitungsverlage Ein-Jahres-Abo, bei dem Leser sich für eine jährliche Zahlungsweise entscheiden können. Entsprechend müssen die Verlage eine passive Rechnungsabgrenzung vornehmen, da sie einen Teil der Leistung in der nächsten Periode erbringen müssen. Dem geringen Buchungsaufwand steht in allen Fällen ein gewichtiger Vorteil gegenüber: Unternehmen kassieren vorab Geld, was deren Liquidität erhöht. Zudem besteht keine Gefahr des Zahlungsausfalls.

In welchen Fällen ist die passive Rechnungsabgrenzung ausgeschlossen?

Passive Rechnungsabgrenzung

Passive Rechnungsabgrenzungsposten erlaubt der Gesetzgeber nicht in allen Bereichen. Es gibt unter anderem diese Ausnahmen:

  • Investitionszuschüsse von öffentlichen Institutionen
  • Gutscheine an Kunden aufgrund vorhergehender Umsätze
  • für eine Vorfälligkeitsentschädigung bei Krediten

 

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