Ein Paten kann für technisch geprägte Erfindungen beansprucht werden. Es handelt sich dabei um ein gewerbliches Schutzrecht, das hoheitlich für eine Dauer von bis zu 20 Jahren erteilt werden kann.
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Patent: Verfahren und Erzeugnisse
Patente beziehen sich ausschließlich auf technisch geprägte Erfindungen. Sie können entweder für ein bestimmtes Verfahren oder für Erzeugnisse in diesem Bereich erteilt werden. Der Inhaber eines Patentes hat das Recht, anderen die Nutzung seiner Erfindung zu untersagen. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
Wirtschaftlicher Nutzen des Patents
Sinn und Zweck eines Patentes ist es, dass der Inhaber aus seiner Erfindung wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Das Gleiche gilt für den Fall, dass mehrere Personen an der Erfindung beteiligt waren und ihnen das Patent gemeinschaftlich erteilt wurde. Der letztgenannte Fall kommt in der Praxis gar nicht so selten vor. Viele Unternehmen oder einzelne Arbeitsgruppen innerhalb eines Unternehmens haben bereits mehrere Patente eingereicht und beweisen damit eine besonders hohe Innovationsfähigkeit im technischen Bereich.
Erteilung eines Patentes
Für die Erteilung von Patenten ist das deutsche Patent- und Markenamt zuständig. Hier werden die Erfindungen einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Erst wenn das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen ist, steht der Erteilung eines Patentes nichts mehr im Wege.
Die Dauer wird amtlich festgelegt und kann maximal 20 Jahre betragen.