Patent

Ein Patent kann für technische Erfindungen beansprucht werden, um dadurch ein gewerbliches Schutzrecht zu erhalten. In diesem Beitrag erfährst Du alles über das Patent an sich, wo Du es anmelden kannst und was bei einer Patentrechtsverletzung passiert.
 


  1. Was ist ein Patent?
  2. Wie patentiere ich einen Namen?
  3. Wie meldet man ein Patent an?
  4. Warum sind Patente wichtig?
  5. Wer haftet bei Patentverletzung?
  6. Patente und Gebrauchsmuster – Wo liegt der Unterschied?

Was ist ein Patent?

Ein Patent kann für Erfindungen, welche der Öffentlichkeit noch nicht vorgestellt wurden, sowie gewerblich anwendbar sind, beansprucht werden. Es handelt sich dabei um ein gewerbliches Schutzrecht, das hoheitlich für eine Dauer von bis zu 20 Jahren erteilt werden kann.

Patente beziehen sich ausschließlich auf technisch geprägte Erfindungen. Sie können entweder für ein bestimmtes Verfahren oder für Erzeugnisse in diesem Bereich erteilt werden.

Der Inhaber eines Patents hat das Recht, anderen die Nutzung seiner Erfindung zu untersagen. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.
 

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Wie patentiere ich einen Namen?

Ein persönlicher Namen oder Firmennamen kann nicht patentiert werden, da die Kriterien eines Patents nicht erfüllt werden. In solchen Fällen kann auf das Markenrecht zurückgegriffen werden, mit dessen Hilfe nicht nur Wortmarken, sondern auch Bildmarken (z.B. Logo), Hörmarken (z.B. Jingles) oder ein Mix solcher geschützt werden können.

Wie meldet man ein Patent an?

Für die Erteilung von Patenten ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München zuständig. Darüber hinaus ist eine persönliche Anmeldung auch in den Dienststellen Jena oder Berlin möglich. Ebenfalls ist für ein Patent eine elektronische Anmeldung möglich. Hierfür wird jedoch eine Signaturkarte mit dazugehörigem Kartenleser benötigt.

Die Erfindungen werden nach der Anmeldung beim DPMA einer ausführlichen Prüfung unterzogen. Erst wenn das Prüfverfahren erfolgreich durchlaufen ist, steht der Erteilung eines Patents nichts mehr im Wege.

Die Dauer wird amtlich festgelegt und kann maximal 20 Jahre betragen.

Warum sind Patente wichtig?

Sinn und Zweck eines Patents ist es, dass der Inhaber aus seiner Erfindung wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann. Das Gleiche gilt für den Fall, dass mehrere Personen an der Erfindung beteiligt waren und ihnen das Patent gemeinschaftlich erteilt wurde. Der letztgenannte Fall kommt in der Praxis gar nicht so selten vor. Viele Unternehmen oder einzelne Arbeitsgruppen innerhalb eines Unternehmens haben bereits mehrere Patente eingereicht und beweisen durch diese mehrfache Anmeldung eine besonders hohe Innovationsfähigkeit im technischen Bereich.

Wer haftet bei Patentverletzung?

In aller Regel haften Unternehmen, bspw. eine GmbH, mit dem Gesellschaftsvermögen und das Privatvermögen der Geschäftsführer bleibt unbetroffen.

Allerdings bildet die Patentverletzung eine grobe Verletzung, die mit einer verschärften Haftung einhergeht, auch Durchgriffshaftung genannt. Die Geschäftsführung oder auch andere gesetzliche Vertreter des Unternehmens müssen mit ihrem persönlichen Vermögen haften, wenn sie keine Maßnahmen getroffen haben, um die Tätigkeiten des Unternehmens so zu steuern, dass kein Patent anderer verletzt wurde.

Um dies zu beweisen wird in der Regel sekundäre Beweislast benötigt, welche darlegt, inwieweit die Geschäftsführung Maßnahmen ergriffen hat, um eine Patentverletzung zu verhindern.

Patente und Gebrauchsmuster – Wo liegt der Unterschied?

Per Patent können Unternehmen private Innovatoren Verfahren und bestimmte Vorrichtungen schützen lassen.

Mit einem sogenannten Gebrauchsmuster wird lediglich eine Vorrichtung inklusive ihrer spezifischen Verwendung vor fremder Kopie geschützt werden.

Das DPMA spricht bei Gebrauchsmustern auch von „dem schnellen Schutzrecht“, da dieses meist schon innerhalb weniger Wochen angemeldet werden kann. Die Anmeldung eines Patents kann dahingegen mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
 
 
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