Angst um deine eigene Ideen? Wie du Ideen durch Patente am besten vor Konkurrenten schützen kannst, liest du im Billomat Magazin.
Das DPMA ist aus dem im Jahr 1877 gegründeten kaiserlichen Patentamt in Berlin hervorgegangen. Zurzeit (2018) sind im Deutschen Patentamt in München, Jena und Berlin rund 2.600 Mitarbeiter beschäftigt. Das DPMA ist das größte nationale Patentamt in Europa und das fünftgrößte weltweit.
Der gesetzliche Auftrag des DPMA ist der Schutz des geistigen Eigentums. Die Aufgaben des Patentamtes umfassen die:
Patent sind die einzigen vom Patentamt vor der Erteilung geprüften gewerblichen Schutzrechte. Damit ein Patent erteilt werden kann, muss die zugrunde liegende Erfindung neu sein, auf einer sogenannten erfinderischen Tätigkeit beruhen und eine gewisse Erfindungshöhe aufweisen. Darüber hinaus muss die Erfindung nachvollziehbar, ausführbar und gewerblich nutzbar sein. Ein erteiltes Patent hat grundsätzlich eine Gültigkeit von 20 Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag der Einreichung und Beantragung des Schutzrechtes beim Patentamt.
Gebrauchsmuster, die sogenannten kleinen Patente, werden nicht auf die für Patente geltenden Voraussetzungen geprüft, sondern lediglich eingetragen und veröffentlicht. Der Antragsteller ist selbst dafür verantwortlich, dass sein Schutzrecht keine Rechte Dritter verletzt. Ein Gebrauchsmuster hat eine Gültigkeit von 10 Jahren. Eine Marke kann eine Bildmarke beispielsweise ein Logo oder eine Wortmarke wie ein besonderer Ausdruck oder Name sein. Marken werden wie Designs ungeprüft vom Patentamt eingetragen.
Das Deutsche Patent- und Markenamt ist zur Information der Öffentlichkeit über in der Bundesrepublik Deutschland gültige Schutzrechte gesetzlich verpflichtet. Alle neuen Schutzrechte werden regelmäßig im Patentblatt, Markenblatt oder Designblatt veröffentlicht und können öffentlich eingesehen werden. Ein wichtiger Teil der Informationspflicht ist die Information darüber, was bei der Anmeldung eines Schutzrechtes zu beachten ist. Diese Aufgabe wird zum Teil von den 20 PIZ übernommen, erfolgt in der Hauptsache jedoch über die vom Patentamt im Internet kostenlos zur Verfügung gestellten Publikations- und Recherchedienste.