Pauschalwertberichtigung

Die Pauschalwertberichtigung ist ein gebräuchliches Verfahren, um die Bewertung von Forderungen, die ein Unternehmen gegenüber seinen Kunden hat, bei der Erstellung der Bilanz zu vereinfachen. Mit der Pauschalwertberichtigung erfolgt die Berücksichtigung ein für Unternehmen typisches Ausfallrisiko von Forderungen. Dadurch soll in der Bilanz ein realistisches Bild über das Umlaufvermögen und die Forderungen das Unternehmen vermittelt werden.

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Grundlagen für die Pauschalwertberichtigung

Grund für die Pauschalwertberichtigung ist, dass er ist bei Forderungen, die im Grunde als sicher gelten, immer wieder zu einem Ausfall bei der Rückzahlung kommt. Daher werden diese Forderungen für die Bilanzierung zusammengefasst und deren Wert berichtigt. Im Unterschied zur Einzelwertberichtigung werden bei der pauschalen Wertberichtigungen keine einzelnen Forderungen gegenüber einzelnen Kunden entsprechend ihrem Ausfallrisiko bewertet. Es werden mehrere Forderungen gegenüber mehreren Kunden zusammengefasst und der Wert gemeinsam mit einem bestimmten Prozentsatz berichtigt. Die Höhe des Prozentsatzes der Wertberichtigung richtet sich grundsätzlich nach den individuellen betrieblichen Erfahrungswerten. Dieser Prozentsatz muss rechnerisch nachweisbar sein und wird in der Regel anhand der durchschnittlichen Forderungsausfälle der letzten drei bis fünf Jahre ermittelt.

Vorgaben für Pauschalwertberichtigungen

Pauschalwertberichtigungen werden grundsätzlich von Netto-Forderungen vorgenommen. Bevor die Wertberichtigung erfolgen kann, müssen bereits einzelwertberichtigte Forderungen und Forderungen, für die eine Aufrechnungsmöglichkeit besteht, abgezogen werden. Die Berücksichtigung von versicherten Forderungen darf nur mit dem Eigenbehalt erfolgen. Ebenfalls abgezogen werden müssen Forderungen von Kunden gegenüber dem Unternehmen.

Beispiel für eine Pauschalwertberichtigung

Angenommen, ein Sanitär Groß- und Einzelhandel hat zum Bilanzstichtag am 31.12 offene Kundenforderungen in Höhe von insgesamt 595.000 Euro (500.000 Euro netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer). Die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, dass etwa 4 % dieser Forderungen durchschnittlich ausfallen werden. Die Wertberichtigung wird für den Nettobetrag ohne Umsatzsteuer vorgenommen. In diesem Beispiel sind dies 20.000 Euro. Diese 20.000 Euro werden als Aufwand gebucht und mindern den Gewinn des Unternehmens in diesem Geschäftsjahr. Ein Ausweis der Forderungen aus Lieferung und Leistungen in der Bilanz erfolgt mit einem Betrag von 480.000 Euro.

Nachweispflicht für Unternehmen

Der Vorteil der Pauschalwertberichtigung ist, dass Unternehmen mit einer Vielzahl von Kunden nicht die wirtschaftliche und finanzielle Lage jedes einzelnen Kunden beurteilen und bei einer Einzelwertberichtigung berücksichtigen müssen. Dies ist es insbesondere bei Privatkunden kaum möglich. Nach dem sogenannten Rationalisierungserlass des Bundesfinanzhofes  können Finanzprüfer daher bei einer Pauschalwertberichtigung bis zu einer Höhe von 1 % der Forderungen auf eine Prüfung verzichten. Wird ein höherer Prozentsatz angesetzt, muss dieser vom Unternehmen anhand der betrieblichen Erfahrungswerte aus den vergangenen Jahren gegebenenfalls nachgewiesen werden.

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