Periodenabgrenzung

Die Periodenabgrenzung ist in § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB (Handelsgesetzbuch) bestimmt und ein wesentlicher Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). § 252 des HGB schreibt vor, dass Aufwendungen und Erträge zum Zeitpunkt ihres Entstehens zu buchen sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob Zahlungen bereits erfolgt sind oder nicht.
Die Periodenabgrenzung ist demnach eines der Hauptmerkmale der Bilanzierung nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches und unterscheidet bilanzierende Unternehmen von denjenigen, die eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. Andere häufig für die Periodenabgrenzung verwendete Begriffe sind Jahresabgrenzung oder periodengerechte Erfolgsermittlung.

Grundsätze zur ordnungmäßigen Buchführung – kurz: GoBD. Was genau das ist kannst du im Billomat Magazin nachlesen.

Was ist der Zweck der Periodenabgrenzung?

Der vernehmliche Zweck der Periodenabgrenzung ist durch die Ermittlung eines periodengerechten Jahreserfolges die Aussagekraft einer Unternehmensbilanz zu gewährleisten. Durch die Buchung von Aufwendungen und Erträgen zu dem Zeitpunkt an dem sie entstehen, können die einzelnen Geschäftsjahre eines Unternehmens besser und eindeutig miteinander verglichen werden. Die Periodenabgrenzung ist international gebräuchlich. Auch bei Unternehmen in den USA oder England spielt der tatsächliche Zeitpunkt einer Zahlung für die Bilanz keine Rolle. Die Periodenabgrenzungen können vorgenommen werden, wenn Aufwendungen und Erträge anfallen oder zum Stichtag des Jahresabschlusses.

Unterschiede zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Bei Unternehmen, die nicht zur Bilanzierung verpflichtet sind, wie zum Beispiel bei Einzelunternehmen, Kleingewerbe oder Freiberuflern werden geleistete oder empfangene Zahlungen zum Zeitpunkt des Ein- oder Ausgangs auf dem Firmenkonto gebucht. So werden Aufwendungen und Erträge aus einem Jahr unter Umständen erst im folgenden Jahr gebucht und diesem Geschäftsjahr zugeordnet. Diese Vorgehensweise erschwert in manchen Fällen den Vergleich von Geschäftsjahren miteinander.

Bilanzposten bei der Periodenabgrenzung

Wenn ein Unternehmen zur Periodenabgrenzung verpflichtet ist, fallen darunter nicht nur Aufwendungen und Erträge. Im Jahresabschluss müssen zusätzlich die folgenden Bilanzposten bei der Abgrenzung berücksichtigt und einbezogen werden:

Periodenabgrenzung

Verbindlichkeiten dienen der Abgrenzung von Aufwendungen im laufenden Jahr und entsprechenden Ausgaben im Folgejahr. Beispiele sind noch zu leistende Mietzahlungen, Provisionen, Zinsen, Löhne und Gehälter. Rückstellungen sind dem Grunde aber nicht der Höhe oder Fälligkeit nach bekannte Passivposten, die für zukünftige Ausgaben gebildet werden, aber nicht das abgelaufene Wirtschaftsjahr betreffen. Unter aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Ausgaben vor dem Abschlussstichtag erfasst, die Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden alle Einnahmen vor dem Abschlussstichtag erfasst, die jedoch einen Ertrag erst im folgenden Wirtschaftsjahr darstellen.