Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen beschäftigt werden oder in einer Behörde arbeiten, haben Anspruch auf ein ihrer Arbeitsleistung entsprechendes Arbeitsentgelt. Das bedeutet, sobald Arbeitnehmer beschäftigt werden, entstehen Personalkosten, die vom Unternehmen oder der Behörde zu tragen sind.
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Die Personalkosten eines Unternehmens oder einer Behörde setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen, die entweder gesetzlich vorgeschrieben sind oder freiwillig gezahlt werden. Die größten Einzelposten bei den Personalkosten sind die Löhne und Gehälter. Hierbei wird zwischen verschiedenen Löhnen und Gehältern unterschieden. Zu den Löhnen zählen beispielsweise
Lohnzahlungen erhalten gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Gehälter werden in der Regel an kaufmännische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt. Zu den Gehältern zählen beispielsweise
Zu den Löhnen und Gehältern werden noch die sogenannten Lohnnebenkosten hinzugerechnet. Dies sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Renten-, Kranken-, Pflege– und Arbeitslosenversicherung, Beiträge für die Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft oder Zusatzversorgungskassen sowie freiwillige Sozialleistungen.
Zu den freiwilligen Sozialleistungen zählen
Ebenfalls zu den Lohnnebenkosten und damit zu den Personalkosten gehören die Lohn- und Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber im Krankheitsfall sowie bezahlte Urlaubstage die jedem Arbeitnehmer laut Gesetz zustehen. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern entweder auf freiwilliger Basis oder auf Grundlage eines Tarifvertrages darüber hinaus bezahlte freie Tage für die Heirat, die Geburt eines Kindes oder für einen Umzug. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Lohnnebenkosten. Diese freiwilligen Leistungen sind daher Bestandteil der Personalkosten.
Die Kosten für das Personal sind neben Steuern, Abgaben und Infrastruktur ein wichtiger Standortfaktor für ein Unternehmen. Aus diesem Grund werden Personalkosten regelmäßig im Rahmen der sogenannten Arbeitskostenerhebungen ermittelt und in Statistiken aufbereitet. Die ermittelten Kosten beinhalten die Lohn- und Gehaltssummen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie Angestellte. Ausgenommen sind nur die Löhne und Gehälter von Auszubildenden. Diese Lohn- und Gehaltssummen werden nachfolgend um alle Zahlungen vermindert, die nicht zum Verdienst für die von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit zählen. Hierzu gehören insbesondere die von Unternehmen geleisteten Sonderzahlungen und die Bezahlung arbeitsfreier Tage, da diese zu den Personalnebenkosten zählen.
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