Pflegeversicherung

Bei der Pflegeversicherung handelt es sich um eine staatliche Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Versicherung bei einem Versicherer. Sie dient wie die Rentenversicherung der Vorsorge. Neben Altersarmut stellt die Pflegebedürftigkeit ein erhebliches finanzielle Risiko dar, da die stationäre oder ambulante Pflege relevante Beträge kostet. Mit der verpflichtenden gesetzlichen Pflegeversicherung will der Staat verhindern, dass sich die Menschen keine Pflege leisten können. Zusätzlich will er das erforderliche Einspringen des Staates mit Sozialleistungen vermeiden, Sozialleistungen wären bei einer fehlender Vorsorge unvermeidbar. Darüber hinaus können Menschen eine freiwillige Pflegezusatzversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abschließen.

Versicherungen für Berufseinsteiger: Was man wirklich braucht, erklären wir dir im Billomat Magazin.

Finanzierung der Versicherung

Wie bei allen Sozialversicherungen zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kosten gemeinsam, sie berechnen sich prozentual am Lohn. Der Beitragssatz liegt momentan bei jeweils 1,275 %, Kinderlose müssen einen Zuschlag von 0,25 % stemmen. Die Beitragspflicht beschränkt sich nicht auf gesetzlich Versicherte, auch privat Krankenversicherte und Rentner müssen zahlen. Sie tragen den Beitragssatz von 2,55 % alleine.

Was sind die Leistungen der Pflegeversicherung?

Die Höhe der Leistungen hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und dem damit einhergehenden Pflegeaufwand ab. Darüber hinaus unterscheiden sie sich je nach Art der Betreuung, zum Beispiel bei einer ambulanten oder stationären Pflege. Der Gesetzgeber hat hierfür mehrere Pflegegrade geschaffen, sie reichen von 1 bis 5. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, auch unabhängige Gutachter können ihn vornehmen.

Private Pflegezusatzversicherungen

Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen in der Regel nicht aus, um die Kosten einer Pflegebetreuung zu decken. Es existiert in den meisten Fällen eine Lücke von einem hohen dreistelligen oder vierstelligen Betrag. Pflegebedürftige müssen diese Lücke aus dem eigenen Einkommen oder aus dem Vermögen finanzieren, unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge zieht der Staat auch Kinder zur Finanzierung heran. Deshalb empfiehlt es sich, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Versicherer bieten drei Varianten:

  • Pflegekostenversicherung: Die Versicherung begleicht einen bestimmten prozentualen Anteil tatsächlich entstandener Kosten, welche die Versicherungsnehmer nachweisen müssen.
  • Pflegetagegeldversicherung: Der Versicherer überweist je nach Pflegegrad einen festen Tagessatz. Dieses Geld können Versicherte flexibel nutzen.
  • Pflegerentenversicherung: Dieser Typ stellt eine Art Lebensversicherung dar, die monatliche Rente gibt es aber nur bei festgestellter Pflegebedürftigkeit. Wie bei einer Pflegetagegeldversicherung können Versicherte frei über den Betrag verfügen.

Die Höhe der Beiträge bestimmt sich bei allen Varianten nach mehreren Kriterien: So kommt es auf das Alter und den Gesundheitszustand beim Abschluss des Vertrags an. Junge und Gesunde zahlen dauerhaft geringere Prämien als Ältere mit Vorerkrankungen. Die Kosten unterscheiden sich zudem je nach Leistungsumfang und Attraktivität des Anbieters.