Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren der Insolvenz, das ausschließlich Privatpersonen offen steht. Sie dürfen keine selbständige Tätigkeit ausüben. Ehemalige Selbständige können sich für das Privatinsolvenzverfahren entscheiden, wenn sie weniger als 20 Gläubiger besitzen und wenn keine Forderungen bestehen, die aus Arbeitsverhältnissen resultieren. Gegenüber dem Regelinsolvenzverfahren ist das Privatinsolvenzverfahren erheblich vereinfacht. Am Ende soll die Restschuldbefreiung stehen.

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Vor der Privatinsolvenz – außergerichtlicher Einigungsversuch

Bevor ein gerichtliches Privatinsolvenzverfahren beantragt werden kann, muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch angestrebt werden. Dies kann die zahlungsfähige Person nicht allein tun, sondern muss dafür die Unterstützung eines Rechtsanwaltes oder einer anderen staatlich anerkannten Stelle zur Durchführung des Privatinsolvenzverfahrens in Anspruch nehmen. Dies kann zum Beispiel eine Schuldnerberatung sein. In den außergerichtlichen Einigungsversuch müssen alle Gläubiger einbezogen werden. Ihnen wird ein Vorschlag unterbreitet, wie und in welchem Umfang die Schulden beglichen werden sollen. Stimmen alle Gläubiger zu, ist das Insolvenzverfahren beendet. Wenn nicht, ist ein gerichtliches Privatinsolvenzverfahren anzustreben.

Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung

Für das gerichtliche Privatinsolvenzverfahren sind detaillierte Tilgungspläne zu erstellen. Hat der Großteil der Gläubiger zugestimmt, beginnt die Wohlverhaltensphase. Sie dauert in Deutschland sechs Jahre und kann unter Umständen auf drei Jahre verkürzt werden. In dieser Zeit müssen alle Einkünfte, die die gesetzliche Pfändungsfreigrenze übersteigen, an den Insolvenzverwalter abgeführt werden, der sie an die Gläubiger weiterleitet. Außerdem muss sich die insolvente Person verpflichten, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und alles zu tun, um ihr Einkommen zu erhöhen.
Ist die Wohlverhaltensphase beendet, kann die Restschuldbefreiung erteilt werden. Alle zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgten Schulden werden erlassen mit der Konsequenz, dass die Gläubiger keinerlei Forderungen mehr stellen dürfen.
Für die insolvente Person wird so ein finanzieller Neuanfang möglich. Eine Kreditwürdigkeit ist allerdings in vielen Fällen noch nicht gegeben, denn ein erledigtes Privatinsolvenzverfahren und eine erteilte Restschuldbefreiung sind noch drei Jahre in der Schufa Auskunft gespeichert.