Privatkonto bezeichnet in der Buchhaltung einer Personengesellschaft oder einer Einzelunternehmung ein Konto, auf dem die Einlagen und Entnahmen eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder des Einzelunternehmens im Laufe eines Geschäftsjahres gebucht werden. Das Privatkonto ist ein Unterkonto des Kapitalkontos und wird über dieses abgeschlossen.
Privates verbuchen: Was Du beachten musst, erfährst du im Billomat-Magazin
Um die Übersichtlichkeit in der Buchhaltung von Personengesellschaften oder Einzelunternehmungen zu wahren, wird ein Privatkonto eingerichtet. Auf diesem Konto werden alle Einzahlungen und Auszahlungen von einem Gesellschafter oder Einzelunternehmer gebucht. Erfasst werden alle Privateinlagen und Privatentnahmen, die nach § 4 Abs. 1 S. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) das Eigenkapital der Personengesellschaft oder der Einzelunternehmung erhöhen oder reduzieren. Zentrale Aufgabe eines Privatkontos ist es, alle durch einen Gesellschafter oder Unternehmer verursachten Veränderungen am Eigenkapital des Unternehmens zu dokumentieren. Zu diesem Zweck erfolgt meistens die Aufteilung mehrerer Privatkonten in Privatentnahmekonten und Privateinlagekonten. Auf diese Weise können zu einem späteren Zeitpunkt bestimmte Positionen wie beispielsweise Entnahmen für Privatsteuern oder Bareinnahmen durch die Gesellschafter nachverfolgt werden.
Nicht alle Entnahmen und Einlagen eines Gesellschafters oder des Eigentümers einer Einzelunternehmung werden als Privatentnahmen oder -einlagen gebucht. Üblicherweise zählen zu den gebuchten Privatentnahmen
Als Privateinlagen werden beispielsweise folgende Vorgänge auf dem Privatkonto gebucht
Privatkonten werden ausschließlich in der Finanzbuchhaltung von Personengesellschaften wie einer Kommanditgesellschaft (KG) oder Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie in der Buchhaltung von Einzelunternehmungen geführt. Bei Personengesellschaft werden Privatkonten nur für die Eigentümer der Gesellschaft, das heißt für die voll haftenden Gesellschafter, eingerichtet. Grund hierfür ist, dass private Ein- und Auszahlungen nur bei Personengesellschaften möglich sind. Bei Kapitalgesellschaften existieren keine Privatkonten, da die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft keinen privaten Zugriff auf das Unternehmensvermögen haben.
Die von einem Gesellschafter einer Personengesellschaft oder einem Einzelunternehmer vorgenommen Privatentnahmen oder Privateinlagen sind erfolgsneutral. Das heißt, sie wirken sich nicht auf den Gewinn oder Verlust des Unternehmens aus. Am Jahresende wird das Privatkonto über das Eigenkapitalkonto abgeschlossen. Ein Privatkonto hat, da es ein Unterkonto des passiven Eigenkapitalkontos ist, keinen eigenen Anfangsbestand. Gebucht werden Entnahmen auf der Sollseite und Einlagen auf der Habenseite.
Ähnliche Fragen: