Provisionen sind Entgelte, die erfolgsabhängig gezahlt werden. Damit unterscheidet sich die Provision erheblich von dem Festbezug, der vertraglich festgelegt ist. Einzelheiten zu den Provsionen für Handelsvertreter, Makler, Dienstleistungen oder Geschäftsbesorgungen sind im Handelgesetzbuch geregelt.
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Der Begriff Provision ist aus dem Lateinischen providere abgeleitet, das sorgen für oder vorsorgen bedeutet. Die Provision ist eine Vergütung für geleistete Dienste, die in Prozenten einer vereinbarten Größe ermittelt wird. In der Regel ermitteln die Vertragspartner die Höhe einer Provision aus einem erzielten Umsatz, aus einer erbrachten Leistung oder aus einem vermittelten Wert. Die Provision kommt nicht durch den Abschluss eines Provisionsvertrags zustande. Vielmehr entsteht sie erst dadurch, dass ein im Vertrag bezeichnetes Geschäft ausgeführt wird. So löst erst die erfolgreiche Tätigkeit den Anspruch auf die Provision aus. Abhängig vom Zusammenhang, in dem die Provision entsteht, spricht man auch von Aufschlag oder Courtage.
Maßstab für die Provisionen in allen Bereichen der Wirtschaft sind die Wertgrößen, auf die sie sich beziehen. Wertgröße kann der Kaufpreis oder die Miete einer Wohnung, ein abgeschlossener Kredit- oder Versicherungsvertrag oder eine ähnliche Dienstleistung sein. Welche Wertgrößen im konkreten Falle zur Berechnung herangezogen werden, muss vertraglich festgelegt werden. Provisionen stellen einen ganz wesentlichen Anteil des Einkommens der Personen dar, die im kaufmännischen Bereich tätig sind und mit Vermittlungsaufgaben betraut werden. Nur in wenigen Fällen setzt sich das monatliche oder jährliche Einkommen ausschließlich aus Provisionen zusammen. In der Regel wird ein monatliches Festgehalt gezahlt.
Provisionen können in vielen Bereichen der Wirtschaft gezahlt werden. Besonders verbreitet sind sie bei Banken, Versicherungen, Kreditvermittlern, Maklern oder Inkassounternehmern.
Kommt ein Vertrag mit einem Kunden zustande, erhält der Vermittler das vereinbarte Entgelt. Dies heißt ganz konkret, dass die Provisionen umso höher ausfallen, je mehr Verträge mit Kunden abgeschlossen werden. Provisionen entstehen insbesondere in den Bereichen Handelsrecht, Bankwesen, Versicherungswesen und Arbeitsrecht.
Die Provision von Kaufleuten ist im Handelsgesetzbuch im Siebten Abschnitt HGB geregelt. Übt ein Kaufmann für einen anderen Geschäfte aus oder leistet er Dienste für einen anderen, kann er eine Provision verlangen. Dabei tritt er als Handelsvertreter auf, der als selbstständiger Gewerbetreibender für einen anderen Unternehmer Geschäfte vermittelt oder diese im Namen des Auftraggebers abschließt. Für die Provision ist keine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Die Höhe der Provision bewegt sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach den Sätzen, die am Betriebssitz des Kaufmanns üblich sind. Der Anspruch auf die Provision entsteht für jedes abgeschlossene Geschäft, das durch die Tätigkeit des Handeslvertreters zustande gekommen ist. Aber auch die Werbung des Kunden durch den Handelsvertreter führt zu einem Provisionsanspruch, wenn daraus ein Abschluss entsteht.
In der Regel berechnen Banken Provisionen von ihren Kunden für jede technische oder organisatorische Leistung, die sie erbringen. Dazu gehören neben der Überziehungsprovision die Umsatzprovision sowie die Kreditprovision. Banken können zum Beispiel für die folgenden Leistungen Provisionen verlangen:
Versicherungsvertreter, die einen Kunden beraten und mit diesem zu einem Vertragsabschluss kommen, erhalten in der Regel eine Provision. Diese kann entweder in einer Abschluss- oder Bestandsprovision bestehen. Die Abschlussprovision ist eine einmalige Zahlung, deren Anspruch durch den Abschluss des Versicherungsvertrags mit dem Kunden entsteht. Die Bestandsprovision hingegen gewährt dem Versicherungsvertreter eine fortlaufende regelmäßige Zahlung, deren Anspruch während der Dauer der Gültigkeit des Vertrags besteht. Die Höhe der Provisionen richtet sich nach dem Bereich, in dem die Versicherung abgeschlossen wurde und nach dem Erklärungsbedarf, den dieser Bereich mit sich bringt. So fallen Provisionen für den Abschluss von privaten Krankenversicherungen oder von Altersvorsorgeversicherungen höher aus als beispielsweise für den Abschluss von Haftpflichtversicherungen.
Auch im Rahmen einer nicht selbstständigen Beschäftigung können Arbeitnehmer Provisionen erhalten, wenn sie für ihren Arbeitgeber Geschäfte abschließen. Die Provision gewährt dem Arbeitnehmer eine Beteiligung an dem Geschäft, das er für seinen Arbeitgeber abgeschlossen hat. Die Höhe der Provision richtet sich in der Regel nach dem Umsatz, der durch das abgeschlossene Geschäft für das Unternehmen entsteht. So können beispielsweise angestellte Verkäufer für erfolgreiche Verkäufe Provisionen von ihren Arbeitgebern erhalten.
Da sich Provisionen auf sehr unterschiedliche Bereiche innerhalb der Wirtschaft und des Finanzwesens erstrecken, sind ihre Modalitäten unterschiedlich ausgestaltet. So gibt es zum Beispiel die folgenden Arten an Provisionen:
und weitere.
Grundsätzlich gehören Provisionen zu den steuerpflichtigen Einnahmen, wenn sie im Rahmen eines gewerblichen Unternehmens oder einer selbstständigen Tätigkeit vereinnahmt werden. Sämtliche Provisionen müssen demnach in der Einkommensteuererklärung zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit gezählt und deklariert werden. Dabei ist zu unterscheiden, ob der Bezieher der Provision seine Gewinne durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt oder eine Bilanz erstellt.
Grundsätzlich sind Provisionen genauso wie alle anderen Dienstleistungen mit Umsatzsteuer zu belegen. Doch das Umsatzsteuergesetz hat in § 4 Absatz 8 UStG einige Arten von Provisionen von der Umsatzsteuerpflicht freigestellt. Dazu gehören zum Beispiel Provisionen für:
und weitere.
Genauso wie Provisionszahlungen zu den Einkünften von Selbstständigen und Unternehmen gehören, zählen auch die Provisionen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern auszahlen, zum Arbeitslohn. Der Arbeitgeber behält die vereinbarte Provision ein und schlägt sie auf den sonstigen Arbeitslohn auf. Am Monatsende ermittelt er die anfallende Lohnsteuer für den Gesamtbetrag des Lohnanspruchs, die er an das Finanzamt weiterleitet. Auch Sozialabgaben werden für die Provision fällig. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bezahlt der Arbeitgeber seinem Angestellten die Nettoprovision zusammen mit dem Monatsgehalt aus. Die Abrechnung von Lohnsteuern und Sozialabgaben für Provisionen hat immer in dem Abrechnungszeitraum zu erfolgen, in dem die Provision ausgezahlt wird.
Provisionen sind Aufwendungen, die ein Unternehmen aufbringt, um seinen Absatz zu realisieren. Somit gehören Provisionen zu den Kosten des Vertriebs, zu denen auch Ausgaben für Werbung, Messe, Fracht, Verpackung, Transport und Personal zählen. Ebenso wie alle anderen Vertriebskosten gehören gezahlte Provisionen zu den regulären Betriebsausgaben eines Unternehmens, die sich gewinnmindernd auswirken.
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