Publizitätspflicht

Die Publizitätspflicht betrifft Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Die gesetzlich im Handelsgesetzbuch geregelte Verpflichtung bedeutet, dass diese Unternehmen ihre nach kaufmännischen Grundsätzen erstellte Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen müssen.

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Welchen Zweck hat die Publizitätspflicht?

Mit der Einführung der Publizitätspflicht will der Gesetzgeber den Geschäftspartnern, Anteilseignern sowie den Mitarbeitern die Möglichkeit geben, sich über die allgemeine wirtschaftliche Lage von Unternehmen zu informieren, ohne auf den guten Willen der Unternehmensleitung angewiesen zu sein. Die Pflicht für die Veröffentlichung betrifft alle der von der Publizitätspflicht umfassten Unterlagen ab dem Geschäftsjahr 2006.

Für welche Unternehmen gilt die Publizitätspflicht?

Die Publizitätspflicht gilt für alle Personen- und Kapitalgesellschaften. Insbesondere betrifft die Publizitätspflicht jedoch Aktiengesellschafen. Die Größe der Unternehmen ist entscheidend dafür, welche Unterlagen wann veröffentlicht werden müssen. Die Größe richtet sich einerseits nach der Mitarbeiterzahl und andererseits nach der Bilanzsumme und dem Umsatzerlös. Kleinere Unternehmen müssen demnach weniger Informationen im Bundesanzeiger offenlegen als mittlere oder große Kapitalgesellschaften. Von der Bundesfinanzverwaltung wurden folgende Größenordnungen festgelegt:

Kleinstunternehmen – bis 10 Mitarbeiter und 350 000 Euro Bilanzsumme
Kleinunternehmen – weniger als 50 Mitarbeiter und weniger als 4,84 Mio. Bilanzsumme
mittlere Unternehmen – weniger als 250 Mitarbeiter und weniger als 19,25 Mio. Bilanzsumme
große Unternehmen – mehr als 250 Mitarbeiter und mehr als 19,25 Mio. Bilanzsumme

Entsprechend dieser Einordnung nach Unternehmensgröße hat der Gesetzgeber detailliert vorgegeben, welche Unterlagen veröffentlicht werden müssen. Dies sind beispielsweise für

Kleinstunternehmen – verkürzte Bilanz, meist ohne Anhang
Kleinunternehmen – Bilanz mit Anhang aber ohne Gewinn- und Verlust-Rechnung
mittlere Unternehmen – geprüften Jahresabschluss, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates u. a.
große Unternehmen – wie mittlere Unternehmen, zusätzlich Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex für börsennotierte AGs

Ausnahmen, Änderungen und Überwachung der Publizitätspflicht

Der Gesetzgeber hat für Gründungen kleiner Gesellschaften und für größere Kapitalgesellschaften unter bestimmten Umständen Ausnahmen und Erleichterungen vorgesehen. Diese Ausnahmeregelungen entbinden jedoch nicht von der grundsätzlichen Verpflichtung zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses und anderer Unterlagen. Wenn ein Unternehmen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen bei mindestens zwei Kriterien über oder unter den Grenzen für die Größeneinordnung liegt, erfolgt eine neue Einordnung in eine höhere oder niedrigere Unternehmenskategorie. Überwacht wird die Einhaltung der Publizitätspflicht von der Bundesjustizverwaltung, um eine lückenlose Veröffentlichung durch die hierzu verpflichteten Unternehmen sicherzustellen.

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