Qualifizierte Signatur

Die qualifizierte Signatur kommt zum Einsatz, wenn ein Dokument rechtsgültig und sicher unterzeichnet werden muss. Von der nicht-qualifizierten Signatur unterscheidet sie sich dadurch, dass dem Unterzeichner ein Zertifikat zugeordnet ist, über welches jederzeit die Rechtskräftigkeit zurückverfolgt und überprüft werden kann. Dieses elektronische Verfahren läuft in Deutschland über verschiedene Anbieter, welche ihre Software für Unternehmen wie Banken, Versicherungen und Kreditgeber zur Verfügung stellen. Diese wiederum reichen die Verifizierungsmöglichkeit an ihre Kunden weiter. Alle Anbieter sind über eine akkreditierte Stelle (ZDA) zertifiziert.

Muss unter jede Rechnung eine Unterschrift? Im Billomat Magazin beantworten wir diese Frage und zeigen dir außerdem wie du mit einem Signatur Programm deinen Mails automatisch Signaturen hinzufügen kannst.

Die qualifizierte Signatur einsetzen

Um ein Dokument elektronisch mit einer verifizierten Signatur zu versehen, muss der Nutzer bei einem der Zertifizierungsdienste angemeldet sein, welcher seinerseits durch die Bundesnetzagentur akkreditiert ist. Der Dienst vergibt dann ein Zertifikat an ihn, welches bei jedem Signaturvorgang zum Einsatz kommt. Die so signierten Dokumente finden nur innerhalb des Angebotes der Partner des Zertifizierungsdienstes Anwendung. Einige Dokumentformate sind davon ausgeschlossen. So können zB. Kündigungen des Arbeitsverhältnisses und andere einseitige Rechtsgeschäfte nur durch eine handschriftliche Signatur verifiziert werden. Elektronisch qualifiziert signierte Dokumente können über den, dem Zertifikat zugewiesenen Schlüssel, verschlüsselt werden. Die hierdurch erreichte Verschlüsselung ist auch für Behörden, etwa bei strafrechtlicher Überwachung, nicht lösbar. Verschlüsselt versandte qualifiziert signierte Dokumente sind daher die sicherste elektronische Möglichkeit, verbindliche Schriftstücke mit Vertragspartnern auszutauschen.