Quartalsabschluss

Beim Quartalsabschluss handelt es sich um einen Zwischenbericht, der Aufschluss über die wirtschaftliche finanzielle Situation eines Unternehmens vor dem Abschluss eines Geschäftsjahres geben soll. Deshalb wird der Quartalsabschluss auch Zwischenberichterstattung genannt. Auf diese Weise sollen sich Entwicklungen im jeweiligen Unternehmen besser nachvollziehen lassen. Sofern sich Probleme aufzeigen, kann aufgrund eines Quartalsabschlusses schneller reagiert werden als wenn eine Bestandsaufnahme nur einmal im Geschäftsjahr durchgeführt wird.

Seit 2014 müssen alle zur Buchführung verpflichteten Unternehmen eine elektronische Bilanz (auch E-Bilanz genannt) an die Finanzbehörden übermitteln. Einige interessanten Fakten dazu findest du im Billomat Magazin.

Wer muss einen Quartalsabschluss vorlegen?

Jedes Unternehmen, das die Pflicht zur Veröffentlichung seiner Geschäftsergebnisse hat, muss auch regelmäßige Zwischenberichte erstellen. Dabei umfasst auch die Bilanz, die für den Zwischenbericht erstellt werden muss, einen entsprechenden Zeitraum. Mit dem Zwischenbericht sollen Investoren einen für sie notwendigen Einblick in die wirtschaftliche Entwicklung des betroffenen Unternehmens erhalten, indem sie aktuelle Ergebnisse mit zeitgleichen Zwischenberichten aus vorangegangenen Kalenderjahren abgleichen können. 

Welche Unternehmensformen sind von der Pflicht zum Quartalsabschluss betroffen?

Von besonderer Bedeutung sind Zwischenberichte für Aktiengesellschaften, deren Anteile an der Börse gehandelt werden. Denn den Investoren ist daran gelegen, möglichst zeitnah über die Veränderungsprozessen im Unternehmen unterrichtet zu werden. Diesem Umstand trägt in Deutschland auch die Gesetzgebung Rechnung.sieht für Aktiengesellschaften, die als Inlands-Emittenten auftreten, halbjährliche Zwischenberichte zwingend vor. Die Regel stellt in diesem Zusammenhang jedoch der Quartalsabschluss dar, da dieser aufgrund der rascheren Aufeinanderfolge der einzelnen Berichte ein klareres Bild der Entwicklung liefert.

Was ist der Unterschied zum Jahresabschluss?

Gegenüber dem Jahresabschluss ergeben sich beim Quartalsabschluss insoweit Unterschiede, als letzterer in der Regel vom Umfang her deutlich geringer ausfällt. Üblich sind in diesem Zusammenhang nach den Regeln der IFRS eine Bilanz, eine Gesamtergebnisrechnung sowie Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung. Das deutsche Recht sieht analog eine verkürzte Bilanz, eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen verkürzten Anhang vor.

Welche Angaben müssen im Quartalsabschluss stehen?

quartalsabschluss

Laut des Deutschen Rechnungslegungsstandards  (DRS 6) muss folgendes auf dem Zwischenbericht stehen:

  • Gewinn- und Verlustrechnung für das jeweilige Quartal
  • Gewinn- und Verlustrechnung für das entsprechende Quartal im vorherigen Geschäftsjahr
  • Gewinn und Verlustrechnung für den Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Quartals
  • Bilanz zum Quartalsende
  • Vergleichszahlen der Abschlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres
  • Kapitalflussrechnung für den Beginn des Geschäftsjahres bis zum Ende des Quartals
  • Ausblick zur weiteren Entwicklung des Geschäftsjahres
  • Erläuternde Angaben

Der Zwischenbericht muss zudem eine Eigenkapitalveränderungsrechnung enthalten, wenn er den Anforderungen des International Financial Reporting Standards IFRS entsprechen muss. 

Welche Vorschriften gelten darüber hinaus?

Veröffentlichung des Quartalsabschlusses

Unternehmen, die zu einer Zwischenberichterstattung verpflichtet sind, müssen ihren Halbjahres- oder Quartalsabschluss spätestens innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitraum der Berichterstattung der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. 

Vorgaben für den Quartalsabschluss

Für den Quartalsabschluss gelten die Vorschriften zur Rechnungslegung. Viele Unternehmen müssen ihre Zwischenberichte nach den Vorgaben des International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellen. Wer nicht den Vorgaben des IFRS untersteht, muss die Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) beachten.  

Archivierungspflicht

Für einen gesetzlich verpflichtenden Zwischenbericht besteht eine Archivierungspflicht wie für alle anderen Geschäftsunterlagen auch. Hat ein Unternehmen die Pflicht zur Erstellung von Zwischenberichten und erstellt daher Quartalsabschlüsse, müssen diese über einen Zeitraum von zehn Jahren aufbewahrt werden. Unternehmen, die Quartalsabschlüsse freiwillig erstellen, obwohl sie hierzu keine Verpflichtung haben, unterliegen keiner Aufbewahrungspflicht für die entsprechenden Dokumente.

Welche Kontrolle gibt es für den Quartalsabschluss?

Zwar müssen Quartalsabschlüsse ebenso wie alle anderen Zwischenberichte nicht durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Eine Bestätigung durch einen Sachverständigen erhöht jedoch die Glaubwürdigkeit des Zwischenberichts. Wenn die Ergebnisse aus einem Quartalsabschluss angezweifelt werden und ein allgemeines Interesse an einer Kontrolle besteht, kann die deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung eine Prüfung vornehmen.

Welche Vorteile und Nachteile hat der Quartalsabschluss?

Der Quartalsabschluss informiert Anleger darüber, wie sich ein Unternehmen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne entwickelt. Dabei sehen Fachleute eine Begünstigung kurzfristiger Entscheidungen für Investitionen, während zugleich langfristige Investitionen durch Zwischenberichte eingedämmt werden. Ein tragender Vorteil, der mit dem Quartalsabschluss einhergeht, liegt jedoch nachweislich im Anlegerschutz. Denn Investoren erhalten mit dem Quartalsabschluss Vergleichsmöglichkeiten mit entsprechenden Quartalen aus Vorjahren und können auf diese Weise Entwicklungen besser ablesen. Zugleich erhalten sie einen Einblick in die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens, der zeitnah ist, da die Zwischenberichte innerhalb verhältnismäßig kurzer Zeit regelmäßig erstellt und die dazugehörenden Daten entsprechend aktualisiert werden. So können auf- oder absteigende Trends erkannt und etwaige Risiken für Investitionen sehr viel besser eingeschätzt werden als durch die Daten aus einem Jahresabschluss. 

Quartalsabschluss mit der Billomat Buchhaltungssoftware

Um einen Quartalsabschluss zu erstellen, müssen innerhalb von kurzer Zeit die erforderlichen Informationen aus der Buchhaltung, die in den verschiedenen Buchhaltungskonten vorliegen, zur Verfügung stehen und zusammengeführt werden. Billomat stellt seinen Anwendern hierzu unterschiedliche Kontenrahmen im Standard SKR 03 oder SKR 04 zur Verfügung, um Erlöse und Aufwendungen einzupflegen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen können auf Debitorenkonten und Verbindlichkeiten auf Kreditorenkonten eingebucht werden. Durch die Verwendung und Zuweisung von Kreditorennummern und Sammelkonten vereinfacht Billomat die Verwaltung der entsprechenden Konten und erleichtert die Orientierung, den Überblick und somit den schnellen Zugriff.

Billomat stellt die Daten, die für den Quartalsabschluss erforderlich sind, für eine regelmäßige und zeitsparende Verarbeitung bereit und ermöglicht auf diese Weise eine zuverlässige Zusammenführung der Daten aus den verschiedenen Bereichen der Buchhaltung und die Weitergabe an den Steuerberater via die DATEV-Export Schnittstelle. Der Einsatz der Billomat Buchhaltungssoftware erleichtert damit die Erstellung von unterjährigen Zwischenberichten ebenso wie die Erstellung von Jahresabschlüssen.

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