Quotenkonsolidierung

Die Quotenkonsolidierung ist ein Verfahren bei der Bilanzerstellung, mit dem Gemeinschaftsunternehmen anteilig in den Konzernabschluss einbezogen werden. Nach ist die Quotenkonsolidierung nur für gemeinschaftlich von einem Konzern und einem oder mehreren anderen Unternehmen geführten Gemeinschaftsunternehmen, einem sogenannten Joint Venture zulässig.

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Anwendung der Quotenkonsolidierung

Im Rahmen der Quotenkonsolidierung eines Gemeinschaftsunternehmens werden die Aufwendungen und Erträge sowie die Aktiva und Passiva des gemeinschaftlich geführten Unternehmens nur in Höhe der prozentualen Beteiligung des Konzerns an diesem Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Im Gegensatz dazu wird bei einer Vollkonsolidierung oder der Equity-Methode das gesamte Tochterunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Falls noch andere Gesellschafter an diesen Tochtergesellschaft beteiligt sind, erfolgt die Bildung von Ausgleichsposten.

Auf eine Quotenkonsolidierung müssen jedoch grundsätzlich die gleichen Regeln für die Konsolidierung wie bei einer Vollkonsolidierung angewendet werden. Gemäß den Vorschriften der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS (International Financial Reporting Standards) können Equity-Methode und die anteilige Konsolidierung wahlweise für eine Bilanzierung der Konzernbeteiligung an einem Joint Venture angewendet werden. Allerdings ist die Abschaffung dieser Wahlmöglichkeit geplant.

Unterschied zwischen Tochtergesellschaft und Joint Venture

Ein Joint Venture ist ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das von zwei oder mehr Unternehmen gegründet wird, um gemeinsame Interessen dieser Unternehmen wahrzunehmen. Gekennzeichnet sind Joint Ventures durch eine gemeinsame Führung durch die sogenannten Gesellschafter- / Partnerunternehmen und die Unabhängigkeit der Partnerunternehmen voneinander. Bei einer Tochtergesellschaft hält ein Konzern in der Regel die Mehrheit der Stimmrechte und am Kapital. Tochtergesellschaften werden daher nicht gemeinschaftlich vom Konzern und anderen Unternehmen geführt. Bei einer Tochtergesellschaft bestimmt der Mutterkonzern über die Ausrichtung des Unternehmens. Dennoch sind Beteiligungen anderer Unternehmen oder von Investoren möglich, die in der Regel jedoch keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft oder Investitionsentscheidungen des Unternehmens haben.

Vereinfachtes Beispiel für eine Quotenkonsolidierung

Angenommen, der ABC Konzern hält 33 % der Kapitalanteile und der Stimmrechte an der gemeinschaftlich mit zwei anderen Unternehmen geführten Metallbau GmbH. Die Metallbau GmbH stellt für alle drei Partnerunternehmen Vorprodukte her und erwirtschaftet jährlich einen Gewinn von 2 Mio. Euro. Im Anlagevermögen der GmbH befinden sich unter anderem Werkzeugmaschinen und Produktionsanlagen mit einem Buchwert von 4,5 Mio. Euro. Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden bei Anwendung der Quotenkonsolidierung werden entsprechend der Höhe der Beteiligung des Konzerns 33 % des Buchwertes des Anlagevermögens der Metallbau GmbH in Höhe von 1,5 Mio. Euro in das Anlagevermögen des Konzerns übernommen. Der Anteil in Höhe von rund 0,67 Mio. Euro am Jahresgewinn der Metallbau GmbH fließen in die Gewinn- und Verlust-Rechnung des ABC Konzerns ein.

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