Der Rabatt ist ein Preisnachlass, der auf Waren oder Dienstleistungen gewährt wird. Dabei kann es sich sowohl um einen prozentualen Preisnachlass als auch um einen festen Geldbetrag handeln.
Weshalb du Rabatte oder Gratis-Leistungen auf deiner Rechnung vermerken solltest und wie du das in Billomat tun kannst, erklären wir dir im Billomat Magazin.
Der Begriff Rabatt kommt aus dem Italienischen und bedeutet abschlagen oder abziehen. Er wird im wirtschaftlichen Alltag eingesetzt, um einen Nachlass von einem Preis zu bezeichnen. Der Rabatt verringert einen Preis, der normalerweise üblich ist oder durch den Anbieter festgesetzt oder angekündigt wurde. Der Preisnachlass wird dabei in der Regel in Prozent angegeben, die sich aus dem ursprünglichen Preis berechnen. Der Rabatt ist ein häufig eingesetztes Instrument der Preispolitik und wird durch Hersteller und Händler eingesetzt, um den Absatz von Produkten oder sonstigen Leistungen zu fördern.
In Deutschland schränkte das Rabattgesetz, dessen Gültigkeit nach 2001 aufgehoben wurde, die Höhe von Rabatten ein. Grundsätzlich können Händler nach der Abschaffung des Rabattgesetzes heute ihr Angebot mit beliebigen Rabatten anbieten. Auch das Aushandeln von Rabatten zwischen Kunden und Anbietern können die Beteiligten frei gestalten.
Herstellern und Händlern, die mit sehr hohen Rabatten um Kunden werben, sind durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Grenzen gesetzt. Laut § 5 Abs 4 UWG liegt eine Irreführung gegenüber dem Kunden nahe, wenn Anbieter mit Rabatten werben, während der Normalpreis nur für unangemessen kurze Zeit verlangt wurde. In einem solchen Fall liegt die Vermutung nahe, dass der Rabatt in Wahrheit keine Preissenkung stellt, sondern ausschließlich gezielt als Werbemittel eingesetzt und daher irreführend ist.
Eine Ausnahme von der Rabattfreiheit bildet die sogenannte Buchpreisbindung. Sie schreibt den Verlagen vor, einen Preis für Bücher vorzugeben, der für alle Händler bindend ist. Der Buchpreis, den Verlage vorgeben, kann durch den Handel nicht verändert werden.
Preisnachlässe können zeitlich begrenzt oder dauerhaft gewährt werden. Mit ihnen werden bestimmte Zielstellungen verfolgt. Dies kann zum Beispiel die Neukundengewinnung, die Kundenbindung oder ein allgemeiner Kaufanreiz sein. Oftmals werden auch für bestimmte Zielgruppen gewährt. Dies können langjährige oder treue Kunden oder einzelne Personen- oder Berufsgruppen sein. Darüber hinaus gibt es zeitlich begrenzte Aktionen vonseiten des Händlers oder Dienstleisters, die für alle Personen gelten, die sich für den Kauf eines bestimmten Produktes oder die Inanspruchnahme einer bestimmten Dienstleistung entscheiden.
Im Onlinehandel und im stationären Handel haben Rabatte weite Verbreitung gefunden. Oftmals werden davon einzelne Kunden zu bestimmten Anlässen angesprochen. Dies kann zum Beispiel die erste Bestellung, der Geburtstag oder ein anderes Jubiläum sein. In vielen Fällen sind Rabatte auch Kundenkarten oder Clubmitgliedschaften gebunden. Darüber hinaus ist es sehr gut möglich, dass Stammkunden, die besonders häufig bestellen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen, Treuerabatte gewährt werden. Die Zahl der Rabatte, ihre Varianten und ihre Formen sind so vielfältig wie die Unternehmen, die mit diesen Rabatten neue Kunden gewinnen oder bestehende Kunden an sich binden möchten.
Bei der Berechnung von Rabatten unterscheidet man, ob ein Festrabatt oder ein Relativrabatt gewährt wird:
In der Regel gewähren Anbieter ihren Kunden unterschiedliche Arten von Rabatten in Form von Relativrabatten. Um den Rabatt zu berechnen, ist eine einfache Prozentrechnung anzulegen. Die Rechnung lautet wie folgt:
Rabatt = Normalpreis * Prozentzahl / 100
Rabattpreis = Normalpreis – Rabatt
Anbieter müssen bei ihrer Preisgestaltung Rabatte, die sie zukünftig planen, vorzeitig einbeziehen. Neben dem erforderlichen Gewinn sowie den Kosten für die Beschaffung, Lagerung und Verwaltung, beziehungsweise für Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb müssen Unternehmer in der Preiskalkulation auch eine Spanne für Rabatte hinzurechnen.
Die Möglichkeit der Preisgestaltung durch Rabatte kennt zahlreiche Varianten. Dazu gehören zum Beispiel die folgenden Arten von Rabatten:
Rabatte müssen auf der Rechnung ausgewiesen sein. Das bestimmt § 14 Abs. 4 Satz 7 UStG.
Rabatte vermindern den Bruttobetrag einer Rechnung. Dabei verändern sie den Nettobetrag und somit auch den Betrag der Umsatzsteuer. Der Anbieter muss demnach auf den Betrag des Preisnachlasses keine Umsatzsteuer bezahlen.
Da die meisten Rabatte vor dem Geschäftsabschluss feststehen, müssen sie in der Praxis der Buchhaltung nicht gesondert gebucht werden.
Kommt es dennoch vor, dass ein Rabatt nach Erhalt einer Rechnung gewährt wird, ist der Rabatt auf ein entsprechendes Buchhaltungskonto einzutragen. Da der Rabatt auch die Umsatzsteuer der Originalrechnung senkt, muss auch diese auf ein gesondertes Konto eingetragen werden. Dabei ist der Steuersatz zu berücksichtigen.
Bei der Buchung verwendet die Buchhaltung neben den üblichen Konten auch das Konto mit der Bezeichnung Erhaltene Rabatte. Im Kontenrahmen SKR 03 hat das Konto die Nummer 3770, in SKR 04 die Nummer 5770. Abhängig von der im Rabatt enthaltenen Umsatzsteuer kommt der Rabattbetrag auf das Konto mit der Bezeichnung Erhaltene Rabatte 19% oder 7% Vorsteuer. Das Konto 19% hat im Kontenrahmen SKR 03 die Nummer 3790 (entsprechend 3780 für 7%) und im Kontenrahmen SKR 04 die Nummer 5790 (entsprechend 5780 für 7%).
Für die Buchung von erhaltenem Skonto sind neben den üblichen Buchungskonten die Konten mit der Bezeichnung Erhaltene Skonti sowie Erhaltene Skonti Vorsteuer zu verwenden. Das Konto Erhaltene Skonti hat im Kontenrahmen SKR 03 die Nummer 3730, in SKR 04 die Nummer 5730. Das Konto Erhaltene Skonti 19% Vorsteuer trägt in SKR 03 die Nummer 3736 (3731 für 7%) und in SKR 04 die Nummer 5736 (5731 für 7%).
Sollen gewährte Rabatte an den Kunden verbucht werden, benutzt die Buchhaltung zusätzlich die Konten Gewährte Rabatte (SKR 03: Nr. 8770 und SKR 04: Nr. 4770) und Gewährte Rabatte 19% USt (SKR 03: Nr. 8790 und SKR 04: Nr. 4790) bzw. Gewährte Rabatte 7% USt (SKR 03: Nr. 8780 und SKR 04: 4780).
Für die Buchung gewährter Skonti verwendet die Buchhaltung die zusätzlichen Konten Gewährte Skonti und Gewährte Skonti 19% USt, bzw. Gewährte Skonti 7% USt. Das Konto Gewährte Skonti trägt in SKR 03 die Nummer 8730 und in SKR 04 die Nummer 4730. Die Umsatzsteuerkonten lauten in SKR 03 auf die Nummer 8736 für 19% und 8731 für 7%, in SKR 04 auf die Nummer 4736 für 19% und 4731 für 7%.
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