Die Ratenzahlung ist eine Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer, die eine schrittweise bzw. teilweise Rückzahlung einer Schuld beinhaltet. Die gängige Bezeichnung für diesen Vorgang im Einzelhandel lautet Finanzkauf.
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Bei der Ratenzahlung wird eine Schuld durch ratenweise Teilzahlungen innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums abgetragen. Eine Rate setzt sich in der Regel aus einem Tilgungsbetrag und Zinsen zusammen. Gerade im Handel kann es aber durchaus vorkommen, dass Ratenzahlungen ohne Zinsen vereinbart werden. Oftmals ist dann von einer „Null-Prozent-Finanzierung“ die Rede. Hier kommt der Finanzierung eher die Rolle einer absatzfördernden Maßnahme zu.
Im Vergleich zu Konsumentenkrediten werden Ratenzahlungen meist über kürzere Zeiträume wie zum Beispiel 3 oder 6 Monate vereinbart. Nicht selten kommt es vor, dass die Finanzierung im Rahmen eines Partnerprogramms über eine Bank, und nicht über das Unternehmen, welches den Finanzkauf anbietet, abgewickelt wird.
Wurde jedoch ein Zinssatz vereinbart, handelt es sich bei der Zahlung auf Raten rein technisch betrachtet um ein Annuitätendarlehen, welches vom Händler gewährt wird.
Wichtige Merkmale eines Annuitätendarlehens sind gleichbleibend hohe Raten (Annuitäten), die zu einem festen Zeitpunkt (zum Beispiel zum jeweils 1. eines Monats) an den Gläubiger überwiesen oder vom Gläubiger eingezogen werden müssen. Wie hoch die Rate und wie lang die Laufzeit sein soll, kann von den beiden Vertragsparteien frei gewählt werden.
Vor dem Abschluss eines mit Zinsen versehenen Annuitätendarlehens sollten Kunden prüfen, ob es möglicherweise noch günstigere Angebote gibt. Zwar ist die Abwicklung über den Händler die schnellste und bequemste Variante, nicht zwangsläufig aber auch die günstigere. Wird ein Kredit bei einer Bank aufgenommen, um damit den Betrag bar zu bezahlen, können in manchen Fällen auf diese Weise Vergünstigungen in Form von Skonti in Anspruch genommen werden. Das betrifft vor allem die Zahlung bei hochpreisigen Gütern wie beispielsweise Personenkraftwagen.
Das Anbieten einer Ratenzahlung ist für Unternehmen umsatzfördernd. Denn dank einer Ratenzahlung können Kunden auch die Waren kaufen, die sie sich anderweitig nicht leisten könnten. Aber gerade diese Tatsache stellt auch einen Nachteil für das Unternehmen dar. Oft führen Ratenzahlungen zu Überschuldungen von Privatpersonen, die letztlich in die Privatinsolvenz führen können. In diesem Fall bleiben die Zahlungsempfänger oftmals (zu großen Teilen) auf ihren Kosten sitzen. Die Ratenzahlung ist also mit Risiken für beide Seiten verbunden, bietet allerdings auch viele Vorteile wie die Liquidität für den Käufer oder die Umsatzförderung für den Verkäufer.
Bei der Ausgestaltung der Ratenzahlung haben Händler und Dienstleister abhängig von ihrem Angebot unterschiedliche Möglichkeiten. Neben dem klassischen Ratenkauf bieten viele Händler zum Beispiel die Finanzierung, den Mietkauf oder das Leasing an. Bei allen Varianten handelt es sich um Varianten der Ratenzahlung für Einkäufe von Waren oder für den Entgelt von Dienstleistungen.
Der klassische Ratenkauf ermöglicht es Kunden, eine bestellte Ware mit Ratenzahlung zu begleichen. Beim klassischen Ratenkauf erhält der Kunde einen Kredit, dem in der Regel eine Bonitätsprüfung vorausgeht. Die Kaufsumme wird dabei in mehrere gleich hohe Raten aufgeteilt, die in regelmäßigen Abständen innerhalb einer vorher festgelegten Laufzeit zu bezahlen sind. Zumeist werden Monatsraten festgelegt, die jeweils zu einem festen Stichtag zu bezahlen sind. Beim klassischen Ratenkauf bieten Händler zumeist mehrere Varianten der Ratenzahlung mit unterschiedlichen Laufzeiten und Ratenhöhen an. Die Ratenzahlung kann im klassischen Ratenkauf auch flexibel ausgestaltet sein, sodass höhere Rückzahlungsbeträge gezahlt werden können, die zu einer Verkürzung der Laufzeit führen. Abgesehen von einer Null-Prozent-Finanzierung fallen in der Regel beim klassischen Ratenkauf Zinsen an. Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme bleibt die Ware rechtlich das Eigentum des Händlers.
Die Finanzierung oder der Finanzkauf ermöglicht die Anschaffung von teuren Waren, ohne die Kaufsumme bei Erhalt der Ware vollständig aufbringen zu müssen. So können sich auch Menschen mit niedrigem Einkommen teure Anschaffungen leisten, während mit entsprechend niedrigen Raten die Bezahlung auch langfristig gesichert bleibt. Bei der Finanzierung erteilt nicht der Händler den erforderlichen Kredit, sondern mit einem Kreditinstitut ein dritter Vertragspartner. In der Regel wickeln Banken, die mit einem Händler zusammenarbeiten, eine Finanzierung ab. So bieten zum Beispiel große Konzerne oder Autohersteller über eigene Konzern- oder Autobanken verschiedene Finanzierungsmodelle an, die sie über ihre Händler an den Kunden ausgeben. Bei der Finanzierung trägt der Händler kein finanzielles Risiko, während die Möglichkeit der Ratenzahlung den Absatz seiner Waren begünstigt.
Ablauf der Finanzierung
Um die Finanzierung einzuleiten, übermittelt der Händler der Bank das Kaufinteresse des Kunden. Daraufhin führt das Kreditinstitut eine Bonitätsprüfung durch. Voraussetzung für eine Finanzierung sind neben der Volljährigkeit des Kunden und einem regelmäßigen Einkommen auch ein Wohnsitz in Deutschland sowie das Vorliegen eines deutschen Bankkontos. Bei der Finanzierung fallen Zinsen an, die zusammen mit den Finanzierungsraten in regelmäßigen Abständen zu bezahlen sind. Bei der Finanzierung wird ein Darlehensvertrag vereinbart, der die Höhe der Raten und die jeweilige Fälligkeit angibt und die Zinsbeträge ausweist.
Der Mietkauf ist eine Form der Ratenzahlung, die dem Kunden einen Gegenstand für eine bestimmte Zeit zur Miete überlässt und zugleich eine Option zum Erwerb bietet. In der Regel kann beim Mietkauf der Gegenstand nach Ablauf des befristeten Mietvertrages durch eine Restsumme erworben werden. Dabei werden sämtliche Ratenzahlungen, die der Mieter bis zum Ablauf der vertraglichen Vereinbarung geleistet hat, auf den Kaufbetrag des Gegenstandes angerechnet. Auch für einen Mietkauf fallen Zinsen an, die entsprechend der Laufzeit des Vertrages erhoben werden. Alternativ können die beiden Parteien Vermieter und Mieter aber auch den Mietvertrag nach dessen Ablauf verlängern. Dabei setzen die beiden Parteien eine neue Frist fest, innerhalb derer die Restsumme durch regelmäßige Ratenzahlungen abgeleistet wird. Nach Ablauf der Frist geht dann der Gegenstand als Eigentum an den Mieter über, während kein neuer Restkaufpreis fällig wird. Ist der Mieter nicht an einer Übernahme des Gegenstandes interessiert, kann er nach Ablauf des ursprünglichen Mietvertrages den Gegenstand auch an den Vermieter zurückgeben.
Das Leasing bezeichnet eine besondere Form der Miete. Auch beim Leasing wird einem Konsumenten ein Gegenstand bereitgestellt, für den dieser eine monatliche Leasing-Ratenzahlung leistet. Dabei wird der Gegenstand entweder durch eine Leasinggesellschaft bei einem Hersteller gekauft, um diesen dem Konsumenten auszuhändigen oder der Hersteller selbst stellt das Leasingobjekt zur Verfügung. Im Leasingvertrag werden die Laufzeit, die Höhe der Leasingraten sowie die Zinsen festgehalten. Das Risiko für einen eventuellen Schaden am Leasinggegenstand trägt entweder der Verkäufer oder der Konsument. Auch die Pflege und Wartung des Gegenstandes werden im Leasingvertrag in der Regel genau vorgegeben.
Im Leasing sind Operate- und Finanzierungs-Leasingverträge zu unterscheiden. Operate Leasingverträge ermöglichen eine Kündigung des Vertrags nach Ablauf bestimmter Fristen. Finanzierungs-Leasingverträge hingegen ermöglichen eine Verlängerung des Vertrags oder einen Erwerb des Gegenstands nach Ablauf einer Grundmietzeit.
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