Realisationsprinzip

Das Realisationsprinzip nach (Handelsgesetzbuch) ist ein Bewertungsgrundsatz für die Bilanzerstellung entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoB). Das Realisationsprinzip besagt, dass ein Unternehmen bei der Bilanzerstellung Gewinne erst dann berücksichtigen darf, wenn diese Gewinne zum Bilanzstichtag, in der Regel dem 31.12 eines Jahres, realisiert worden sind. Durch die Anwendung dieses Bewertungsgrundsatzes können in der Bilanz  des Unternehmens Stille Reserven entstehen.

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Unterschied Realisationsprinzip und Imparitätsprinzip

Das Realisationsprinzip ist ein Bewertungsgrundsatz für Unternehmensgewinne. Das ebenfalls im Handelsgesetzbuch vorgegebene Imparitätsprinzip betrifft Verluste. Das Imparitätsprinzip besagt, dass ein Unternehmen Verluste bei der Bilanzerstellung bereits dann berücksichtigen darf, wenn absehbar ist, das die Verluste in der Zukunft realistisch sind. Verluste müssen also nicht in dem Geschäftsjahr, für das die Erstellung der Bilanz erfolgt, realisiert worden sein, um sie bei der Bilanzerstellung zu berücksichtigen.

Ein Beispiel für das Realisationsprinzip

Die von einem Unternehmen erwirtschafteten Erträge werden im Rahmen des Geschäftsbetriebes normalerweise beim Verkauf von Produkten realisiert. Das heißt, wenn die Lieferung eines verkauften Produkts an den Kunden erfolgte, gilt der Ertrag als realisiert. Genauer gesagt, erfolgt diese Realisierung mit dem Zeitpunkt des sogenannten Gefahrenübergangs. Der Gefahrenübergang ist abhängig von den mit dem Kunden vereinbarten Lieferbedingungen. Bei einer Lieferung ab Werk erfolgt Gefahrenübergang unmittelbar dann, wenn das Produkt das Unternehmen verlässt. Bei einer Lieferung frei Haus dagegen erst, wenn die Lieferung des Produkts tatsächlich erfolgte. Der Gefahrenübergang ist nicht abhängig einer erfolgten Zahlung.

Angenommen, ein Unternehmen produziert und verkauft Bälle für verschiedene Sportarten. Zum Jahresende hat dieses Unternehmen noch 2.500 Bälle einer bestimmten Ausführung im Lager. Die Herstellungskosten für diese Bälle betragen 65 Euro je Stück. Der Verkaufspreis 150 Euro. Diese 150 Euro entsprechen dem Marktwert der Bälle am Bilanzstichtag. Die Differenz zwischen Verkaufspreis und Herstellungskosten- der Ertrag- wurde jedoch noch nicht realisiert, da der Verkauf der Bälle noch nicht erfolgte. Das Unternehmen muss daher die Bälle mit den Herstellungskosten bewerten. Zudem muss eine Erfassung dieser in der Bilanz erfolgen. Im Fall von Handelswaren würden die Einkaufspreise für die Bewertung der Produkte in der Bilanz herangezogen, um dem Realisationsprinzip zu entsprechen.

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