Rechnungen im Ausland

Für Rechnungen im Ausland gibt es klare Normen und Vorgaben, welche Struktur eingehalten und welche Daten auf dem Rechnungsbeleg befindlich sein müssen. Die vollständige Anschrift des Ausstellers und Empfängers, sowie die Steuernummer für den ausländischen Geschäftsverkehr und das Rechnungsdatum, als auch die korrekte Auflistung aller Artikel oder Dienstleistungen Brutto und Netto gehören zum Rechnungsumfang.

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Was gibt es zu beachten?

Bei grenzüberschreitenden Leistungen ist es wichtig, dass die steuerliche Erfassung vorab geklärt und in der Rechnung integriert ist. Dabei spielt es ebenfalls eine Rolle, ob es sich um ein EU-Unternehmen oder um einen Drittanbieter handelt. Versteuert wird in der Regel dort, wo die Leistung erbracht wird. Für den Empfänger oder Käufer bedeutet dies, dass er die Umsatzsteuer des Verkäufers oder Dienstleistungsanbieters entrichten und sich an den Vorgaben in dessen Land richten muss.

Welche Besonderheiten gibt es?

Werden hingegen Rechnungen nicht im Inland erstellt und an einen Käufer in Deutschland übersandt, zahlt dieser die im Absenderland gültige Steuer und nicht den prozentualen Anteil des eigenen Landes. Um Formalitäten beim Zoll und der Überstellung außerhalb komplikationslos abzuwickeln, sind neben den relevanten Angaben auch die übersichtlich dargestellten Positionen auf dem Lieferschein und den Rechnungen für ausländische Geschäftsabschlüsse zu beachten. Klar geregelt ist bei Rechnungen im ausländischen Geschäftsverkehr die Versteuerung, die im Absenderland und dem entsprechend nach den hierzulande gültigen Kriterien erfolgt.

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