Die Rechnungslegung umfasst die Pflicht einer Person oder eines Unternehmens, über die Einnahmen und Ausgaben und ihre Verwaltung Rechenschaft abzulegen.
Beschäftigst du freie Mitarbeiter? Was du in diesem Fall speziell bei der Rechnungslegung beachten solltest um Problemen aus dem Weg zu gehen erklären wir dir im Billomat Magazin.
Die Pflicht zur Dokumentation des betrieblichen Geschehens kann sich auf einen externen und einen internen Bereich erstrecken. In den externen Bereich fällt die Handels- und Steuerbilanz und in den internen Bereich die Kostenrechnung sowie die Unternehmens- und die Finanzplanung. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, alle relevanten Daten zu erfassen. Der Inhalt und der Umfang sowie die Rechtsformen sind von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Größe und der Branche des Unternehmens abhängig.
Die Vorschriften umfassen verschiedene Bereiche. Alle Unternehmen sind zur Buchführung verpflichtet. In den allermeisten Fällen handelt es sich dabei um die doppelte Buchführung, in einigen wenigen Fällen genügt auch die einfache Buchführung. Darüber hinaus muss eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechung erstellt werden.
Kapitalgesellschaften sind darüber hinaus zur Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichtes verpflichtet.
In jedem Falle muss ersichtlich sein, welche finanziellen Mittel in welchem Umfang vorhanden sind und wie diese finanziellen Mittel im einzelnen verwendet werden. Welche Pflichten ein Unternehmen zu erfüllen hat, wird detailgenau festgelegt.
Jedes Unternehmen muss eine Reihe von Rechnungslegungsvorschriften erfüllen, die dazu geeignet sind, ein realistisches Bild über die finanzielle Situation sowie über die Einnahmen und Ausgaben zu gewinnen.