Jedes Unternehmen, das mit der Absicht der Gewinnerzielung handelt, ist gesetzlich verpflichtet, ein Rechnungswesen zu pflegen und dieses im Rahmen der Rechnungsverwaltung zu organisieren. Innerhalb der Rechnungsverwaltung dokumentiert das Unternehmen sämtliche geschäftlichen Vorfälle von der Beschaffung von Büromaterialien über die Erstellung von Angeboten, der Auftragsabwicklung bis hin zur Rechnungsstellung, dem Mahnwesen oder der Verwaltung von Retouren. Die geschäftlichen Vorfälle müssen in der Rechnungsverwaltung so dokumentiert werden, dass sie für einen Außenstehenden nachvollziehbar sind. Hierfür ordnet die Rechnungsverwaltung die geschäftlichen Vorfälle nach ihrer Kategorie und sortiert sie chronologisch.
Die Rechnungsverwaltung muss so organisiert sein, dass sie sämtliche Aktivitäten eines Unternehmens erfasst und über diese jederzeit Auskunft geben kann. Somit stellt die Rechnungsverwaltung eine zentrale Schnittstelle innerhalb von Unternehmen, an der alle Informationen zusammenlaufen, die als Grundlage für strategische Entscheidungen dienen. Zu den Kernaufgaben der Rechnungsverwaltung gehören:
Jeder geschäftliche Vorfall innerhalb eines Unternehmens ist durch Belege zu dokumentieren. Als geschäftlicher Vorfall wird ein Ereignis bezeichnet, das in Form eines Zu- oder Abflusses die Finanzen des Unternehmens betrifft. Der Beleg dient als Nachweis, der sämtliche relevante Daten des dokumentierten Geschäftsvorfalls enthält.
Als Grundsatz jeder Buchhaltung gilt die Formel: Keine Buchung ohne Beleg. Demnach darf keine finanzielle Bewegung in einem Unternehmen umgesetzt werden, die nicht durch einen schriftlichen Beleg dokumentiert wird. Dieser gilt als Nachweis dafür, dass die Buchung korrekt vorgenommen wurde.
Das Rechnungsverwaltung kennt grundsätzlich drei unterschiedliche Arten von Belegen:
Belege, die Geschäftsvorfälle dokumentieren, müssen drei grundlegende Informationen enthalten:
Die Rechnungsverwaltung erstellt nicht nur sämtliche Belege, um geschäftliche Vorfälle zu verwalten und zu dokumentieren: Eine weitere zentrale Funktion der Rechnungsverwaltung liegt in der Information, die sie für das Unternehmen selbst ebenso wie für das Finanzamt bereitstellt. Damit adressiert die Rechnungsverwaltung zwei sehr unterschiedliche Empfänger, die dem Unternehmen extern oder intern gegenüberstehen.
Externe Rechnungsverwaltung – Informationspflicht
Mit der externen Rechnungsverwaltung erfüllen Unternehmen eine gesetzliche Pflicht, Rechenschaft über ihre Einnahmen und Ausgaben abzulegen. Die externe Rechnungsverwaltung gibt somit öffentlich Auskunft über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen. Ihre Aufgabenbereiche, die unter dem Begriff Finanzbuchhaltung zusammengefasst sind, erstrecken sich zum Beispiel auf die Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, die Erfassung des Inventars und die Bereitstellung eines Lageberichts.
Interne Rechnungsverwaltung
Unternehmen sind für ihre Planungen auf Informationen über den Erfolg ihrer bisherigen Aktivitäten angewiesen. Innerhalb des Betriebs dient die sogenannte interne Rechnungsverwaltung der Bewertung des Unternehmens.
Drei Kategorien stehen dabei im Fokus:
Im Vordergrund jedes Unternehmens steht die Maximierung des Gewinns. Um Entscheidungen treffen zu können, die den Unternehmenszielen dienen, ist es für die Geschäftsführung notwendig, den Ist-Zustand des Unternehmens anhand seiner Wirtschaftlichkeit zu bewerten. Die Rechnungsverwaltung dokumentiert sämtliche Zahlungen, die zu- oder abgeflossen sind und dient damit der Kontrolle der Finanzen sowie der Planung zukünftiger geschäftlicher Aktivitäten. Hierbei stellt sie Kosten und Leistung des Unternehmens gegenüber, überwacht Rentabilität und Liquidität und liefert der Geschäftsführung somit die notwendigen Informationen, um Steuerungen, Investitionen und Planungen vorzunehmen.
Um der Geschäftsführung eine sichere Grundlage für ihre Entscheidungen zu liefern, müssen die Vorgänge, die die Rechnungsverwaltung erfasst und dokumentiert hat, in konkrete Ergebnisse überführt werden, indem sie die Zahlen aufbereitet. Hierfür stehen mit der
zwei Instrumente zur Verfügung.
In der Vergleichsrechnung und Statistik ermittelt die Rechnungsverwaltung Kennzahlen, die die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens dokumentieren, indem sie Abgleiche erstellt. Für den Abgleich kommen zwei Kriterien in Frage:
Die Planungsrechnung, die auch als Budgetierung bezeichnet wird, bezeichnet eine Finanzplanung, die sich auf einen bestimmten Zeitraum in der Zukunft bezieht. Ziel der Planungsrechnung ist eine zuverlässige Prognose über Gewinne und Verluste zum Beispiel für das kommende Wirtschaftsjahr zu erstellen. Hierfür legt die Rechnungsverwaltung ein Budget für bestimmte Unternehmensbereiche fest. Die Abteilungen müssen ihre Ausgaben und Investitionen auf das vorgegebene Budget beschränken, um den angestrebten Gewinn zu erreichen.
Aufgrund ihrer Aufgabenstellungen befasst sich die Rechnungsverwaltung – abhängig von der Unternehmensform und -größe – mit folgenden Bereichen:
Abhängig von Unternehmensart und -größe fallen in der Rechnungsverwaltung komplexe Aufgaben an, deren Rechtssicherheit gewährleistet sein muss. Daher liegt es nahe, die Rechnungsverwaltung mit Hilfe einer Rechnungssoftware zu automatisieren. Eine Rechnungssoftware bietet sämtliche Funktionen, die innerhalb der Rechnungsverwaltung benötigt werden. Dazu gehören zum Beispiel:
Zusätzliche Vorteile der digitalen Rechnungsverwaltung
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