Die Rechtsform stellt den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens dar und entscheidet so über steuerliche Pflichten, juristische und wirtschaftliche Grundlagen für das Agieren auf dem freien Markt, aber auch die Ausübung der Tätigkeit.
Die Rechtsformen für die Gründung eines Unternehmens unterteilen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften. Selbstständige können zwischen dem Betrieb eines Gewerbes (Siehe hierzu den Lexikoneintrag zur Gewerbeanmeldung) in verschiedenen Rechtsformen, oder der Ausübung von freien Berufen wählen. Nicht jeder Beruf ist dabei seinen Qualifikationen nach komplett frei in der Entscheidung.
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Ein Unternehmen zu gründen, erfordert in Deutschland die Entscheidung für eine der gültigen Rechtsformen. Diese muss direkt zu Beginn der Unternehmung festgelegt und Finanzamt, Handelskammer und Industriekammer mitgeteilt werden. Ist die Rechtsform gewählt, besteht sie, bis das Unternehmen aufgelöst wird, mit allen Vor- und Nachteilen.
Die Wahl der Form richtet sich vor allen Dingen nach Art der Unternehmung, Anzahl der geplanten Mitarbeiter und Gründer und dem zu erwartenden Umsatz.
Unternehmensgründer müssen sich zwischen den Personengesellschaften
und den Kapitalgesellschaften
entscheiden.
Selbstständige haben es nur teilweise einfacher. Sie können als Einzelunternehmer (Vergleiche hierzu den Lexikoneintrag zum Einzelunternehmen) als
agieren. Für Angehörige der freien Berufe ist die Form des Freiberuflers zulässig. Zusätzlich können Einzelunternehmer den Status des Kleinunternehmers in Anspruch nehmen, der sich gemäß der Kleinunternehmerregelung auf die Befreiung von der Umsatzsteuer bezieht und juristisch keine Auswirkungen hat.
Die Rechtsform entscheidet innerhalb der Unternehmung über mehrere Faktoren. Der wohl wichtigste Unterschied zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften ist der Umfang, in dem die Gesellschafter für das Unternehmen bürgen.
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