Relaunch

Ein Relaunch von Plattformen, Websites und Projekten bedeutet für Unternehmen einen Neustart des jeweiligen Produktes. Dabei können neben Struktur und Inhalt auch Marke und Design verändert werden. Rechtlich sollten bei der Überprüfung der neuen Inhalte vor allem Datenschutz, Informationspflicht und frühere Gerichtsurteile im Vordergrund stehen.

Du möchtest Dein Firmenlogo neu gestalten? Was musst Du dabei beachten? Mehr dazu im Billomat Magazin.

Wie ist ein Relaunch definiert?

Einen Relaunch erleben Inhalte, Projekte und Unternehmensteile immer dann, wenn die vorherige Strategie zum Scheitern verurteilt war. Ein mehrjähriger Verlustvortrag kann beispielsweise das Neustarten bestehender Strukturen notwendig machen. Bei dem Prozedere können alle Teile des erneuerten Geschäftes überschrieben werden, auch Logos, Firmennamen und Produktbezeichnungen. Einige dieser Bestandteile sind jedoch an rechtliche Regelungen gebunden.

Der Relaunch stellt keine Neugründung dar. Darum werden bestehende Gerichtsurteile, Verbote und Schulden mit in das neue Geschäft übernommen. Selbst wenn Inhaber und Verantwortliche wechseln sollten, handelt es sich rechtlich um das zuvor angemeldete Unternehmen, dessen Daten im Handelsregister lediglich geändert werden.

Welche Besonderheiten im Markenrelaunch gibt es?

Im Markenrecht wird ein Relaunch von Produkten zu einem Problem, wenn dadurch die alte Markenbezeichnung nicht mehr geschützt ist. Allerdings hat das EuGH im Jahr 2012 im Urteil C-553/11 verfügt, dass die Marke dann erhalten werden kann, wenn der Bezug zur alten Marke durch die Namensgebung erhalten bleibt. Ein Unternehmen hatte einen Bestandteil des Namens alter Markenprodukte eines anderen Herstellers genutzt. Dieser verlangte die Löschung der fremden Marke, obwohl er selbst den Namen nicht mehr aktiv nutzte. Das EuGH sah den Fall ähnlich.

Für Unternehmen bedeutet dies auch, bei einer Veränderung im Markennamen dafür zu sorgen, dass der alte Name in irgendeiner Form weiterverwendet wird und wenn es nur für die alte Produktreihe ist.

Was ist beim Relaunch von Websites und Shops zu beachten?

Bei dem Relaunch von Websites sollte die gesamte Struktur noch einmal geprüft werden. Essentiell ist vor allem die Rechtsgültigkeit der Datenschutztools, des Impressums und der Lokalisierung. Die Checkout-Prozesse sollten getestet und Vertragsdaten gegengelesen werden. Das Relaunchen kann nicht als Erklärung für eventuelle Fehler bei der Benutzung der Seite angebracht werden. Rechtlich darf die Website erst dann aufrufbar sein, wenn sie alle notwendigen Daten und Werkzeuge enthält.

Vor allem die Metadaten verschwinden gern, oder passen nicht mehr zu den neuen Inhalten, wenn die Website überarbeitet wird. Dies kann in Werbekampagnen und auf Suchmaschinen zu Verwirrung bei den Kunden führen.

Ähnliche Fragen: 

Verwandte Begriffe: