Als soziale Leistung, die Arbeitnehmern nach Ende ihrer Tätigkeit im Alter zusteht, ist die Rente ein unverzichtbares Instrument innerhalb der Solidargemeinschaft. Sie ist über die gesetzliche Rentenversicherung geregelt und wird ab dem ersten Arbeitstag bis zum Rentenantritt anteilig vom Arbeitnehmer eingezahlt. Die Rente bemisst sich nach dem eingezahlten Anteil, welcher in Rentenpunkte umgerechnet wird, dem Zugangsfaktor, aktuellen Rentenwert und dem Rentenartfaktor. Teilprivate Vorsorgen wie die Riesterrente wirken sich leicht erhöhend auf die Rentensumme aus. Wird der Anspruch auf Rente gestellt, erhält der ehemalige Arbeitnehmer bis zu seinem Ableben einen monatlichen Pauschalertrag ausgezahlt, den er durch geringen Zuverdienst aufstocken kann.
Die Staatliche Rentenversicherung für Selbstständige: Im Billomat Magazin haben wir 5 Gründe für dich, warum du dabei sein solltest.
Die Einzahlung in die Rentenkasse ist in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerpflicht. Jeder Arbeitnehmer, der sozialversicherungspflichtig in Deutschland tätig und ansässig ist, zahlt in die deutsche Rentenversicherung ein und hat ein Anrecht auf Auszahlung einer Rente. Bei einer Anstellung über einen Arbeitgeber wird der Rententeil vor Auszahlung des Gehaltes bereits abgezogen. Der Arbeitgeber ist zu einer Abführung der Rente nach aktuellen Sätzen verpflichtet.
Selbstständige und Unternehmer müssen sich gesetzlich oder privat pflichtversichern. (Vergleiche hierzu den Beitrag zu Selbstständigkeit) Ist ihnen die Renteneinzahlung nicht möglich, springt bei Freiberuflern mit künstlerischer oder öffentlicher Tätigkeit auf Antrag eventuell die Künstlersozialkasse (Vergleiche hierzu den Beitrag zu Künstlersozialabgabe) ein. Sie übernimmt die Zahlung anteilig, so dass der Rentensatz sich verringert, am Ende jedoch ein gleichwertiger Auszahlungsbetrag steht. Die Rentenkasse wird über die Sozialausgaben des Bundes gedeckt. Sie bildet, der Demografie geschuldet, den aktuell größten Kostenfaktor im sozialen Haushalt. Im Jahr 2020 werden sich die Ausgaben des Bundes zugunsten der Rentenversicherung auf 100,7 Milliarden Euro im Jahr belaufen.
Die Rente ist im Gegensatz zu anderen Sozialleistungen steuerpflichtig. Wie hoch die Steuerlast ist, richtet sich dabei aktuell nach dem Renteneintrittsalter. Wer 2017 seinen Rentenbezug anmeldet, wird 74% der Einnahme versteuern müssen, ab 2040 sind es vermutlich 100%. Noch 2005 waren nur 50% der Renteneinnahmen zu versteuern. Dies gilt jedoch in jedem Fall erst nach Abzug des Grundfreibetrages. 2017 lag dieser Betrag bei 8.820 Euro für ledige und 17.640 für verheiratete Haushalte. Damit deckt der Grundfreibetrag für viele Rentner bereits jetzt die geringe Rentenzahlung ab.
Rund um das Rentensystem kommt es seit Jahrzehnten immer wieder um Kontroversen und Problemlagen. Es ist nicht absehbar, ob das Rentensystem in seiner jetzigen Form bis 2040 noch bestehen kann. Zugleich wird bevorzugt, wer vor 2005 das Rentenalter erreichte, während heute 18 bis 50-Jährige voraussichtlich sehr geringe und voll versteuerbare Renten ausgezahlt bekommen werden. Auch das Renteneintrittsalter wird beständig ansteigen.