Unter Rücklagen werden Reserven von Unternehmen beziehungsweise Kapitalgesellschaften verstanden, die entweder als offene Reserven im Jahresüberschuss dargestellt und auf gesonderten Rücklagenkonten in der Bilanz ausgewiesen werden oder als sogenannte stille Reserven nicht offen in Erscheinung treten.
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Rücklagen sind Werte in Form von Kapital oder anderen Vermögenswerten, die in einem Unternehmen nicht als Investition verwendet werden. Sie bestehen in einem Teil des versteuerten Gewinns, der für einen zukünftigen Einsatz zurück gelegt wird. Sie gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens und werden in der Bilanz als offene Rücklagen auf eigenen Rücklagekonten ausgewiesen oder als stille Reserven behandelt.
Unternehmen müssen Rücklagen bilden, um ihre Liquidität zu erhalten. Auch bei wirtschaftlich stabilen Unternehmen unterliegen Einnahmen Schwankungen, die dadurch abzusichern sind. In wirtschaftlich schwachen Zeiträumen können Betriebe ihre Rücklagen aktivieren, um die Fehlbeträge auszugleichen.
Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche Arten von Rücklagen
In Kapitalgesellschaften bilden Rücklagen die Reserven, die als Eigenkapital zur Finanzierung des Betriebs bereit stehen. Dieses Eigenkapital wird nicht als Gewinnvortrag, Jahresüberschuss oder gezeichnetes Kapital ausgewiesen und gehört nicht zum Haftungskapital der Gesellschaft gegenüber Gläubigern.
Bei den in der Bilanz ausgewiesenen offenen Reserven werden diese als Eigenkapital angesehen. Reserven werden für bestimmte betriebliche Zwecke, wie beispielsweise zur Absicherung des Anlagenbestandes oder zur Sicherung der Eigenkapitalbasis gebildet. Zu unterscheiden sind diese Reserven jedoch von den Rückstellungen, wie zum Beispiel Rückstellungen für die betriebliche Alterssicherung von Personal oder Ähnliches.
Die Rücklagen bei Kapitalgesellschaften sind im Handelsgesetzbuch geregelt. § 266 HGB gibt vor, dass sie in der Bilanz als Kapitalrücklage oder als Gewinnrücklage auf der Passivseite dem Eigenkapital zuzuweisen sind.
Stille Rücklagen gehören zum Eigenkapital eines Unternehmens, die nicht in der Bilanz erscheinen. Sie entstehen, wenn Vermögensbestände nicht aktiviert werden.
Stille Reserven werden in der Bilanz aus unterschiedlichen Gründen nicht ausgewiesen. Dadurch kann eine Unterbewertung der realen Kapitalsituation eines Unternehmens entstehen. Stille Reserven können beispielsweise gebildet werden:
Durch die Bildung stiller Rücklagen erscheint das Eigenkapital sowie der Gewinn eines Unternehmens geringer, als sie tatsächlich sind. Stille Rücklagen werden aufgelöst, indem sie zum Beispiel während der betrieblichen Tätigkeit eingesetzt werden. Sie bergen das Risiko von Gewinnverschiebungen, während sie zugleich für Kapital zum Ausgleich bei wirtschaftlichen Schwankungen sorgen.
Verschiedene Situationen können zur Bildung stiller Reserven führen:
Bei der Bildung von Reserven müssen gesetzliche und steuerrechtliche Bestimmungen beachtet werden. So dürfen nur in bestimmten Fällen steuerfreie Reserven aus dem erzielten Gewinn des Unternehmens gebildet werden, wie zum Beispiel:
Weiterhin sollen die Reserven als variable und liquide Anteile des Eigenkapitals zum Beispiel dem Gläubigerschutz, der Kapitalsicherung, zur Selbstfinanzierung und Dividendenkontinuität dienen. Die entsprechenden Regelungen hierzu sind unter anderem im § 272 III 2, IV HGB, § 150 AktG zu finden.
Im Jahr 2020 erwirtschaftet eine Aktiengesellschaft einen Überschuss von 3 Million Euro. Die Hauptversammlung beschließt, dass die Hälfte davon als Gewinnrücklage zu stellen ist. Sinkt der Gewinn im darauffolgenden Jahr auf 1 Million Euro ab, kann das Unternehmen einen Teil der Rücklage nutzen, um Dividenden an Aktionäre auszuschütten, damit diese ihre Anteile nicht abstoßen. Sinken die Einnahmen weiter ab, sodass ein Jahresfehlbetrag entsteht, kann das Unternehmen auf seine Gewinnrücklagen zurückgreifen, um diesen auszugleichen. So wird das Ergebnis der Bilanz angehoben, um das Unternehmen zu stabilisieren.
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