Im Geschäftsalltag kommt es wieder vor, dass Waren aus verschiedenen Gründen zurückgesendet werden. Rücksendungen erfolgen von einem Unternehmen an seine Lieferanten oder von Kunden an ein Unternehmen. In beiden Fällen müssen Korrekturen in der Buchhaltung vorgenommen werden, da sowohl die Rücksendungen an Lieferanten wie die Retouren von Kunden einen Einfluss auf das Betriebsergebnis des Unternehmens und die vom Unternehmen an das Finanzamt abzuführenden Umsatzsteuern haben. Eine andere Bezeichnung für eine Rücksendung ist Retoure.
Lieferanten verwalten leicht gemacht: 5 Tipps, mit denen du den Überblick behältst
Wenn ein Unternehmen Waren beispielsweise wegen einer Falschlieferung oder, wenn die Waren einen gravierenden Sachmangel aufweisen, an den Lieferanten zurückgeschickt, handelt es sich um eine sogenannte Lieferantenretoure. Gemäß den Vorschriften in § 17 Abs. 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) werden durch diese Rücksendungen die Anschaffungskosten sowie die für die Lieferung bezahlten Vorsteuern reduziert. Das heißt, das Unternehmen muss in der Buchhaltung eine entsprechende Korrektur vornehmen. Eine Rücksendung wird auf der Habenseite des Kontos für den Wareneinkauf oder, falls vorhanden, auf einem eigenen Unterkonto für „Preisnachlässe und Rücksendungen“ gebucht. Durch die Reduzierung der Anschaffungskosten ergibt sich gleichzeitig eine Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber dem Lieferanten.
Wenn ein Kunde eines Unternehmens Waren zurücksendet, wird von einer Kundenretoure gesprochen. Wenn beispielsweise von einem Kunden Waren, die er bereits erhalten, aber noch nicht bezahlt hat, zurückgesendet werden, muss der Lieferant in der Buchhaltung eine Korrektur der Warenverkäufe vornehmen. Durch diese Rücksendungen reduzieren sich auf der Seite des Lieferanten die Umsatzerlöse, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Umsatzsteuer gemäß gem. § 17 Abs. 1 UStG. Das bedeutet, dass die um den Wert der zurückgesendeten Waren erfolgte Minderung der Verkaufserlöse sowie die dem Kunden in Rechnung gestellte Umsatzsteuer jeweils auf der Sollseite des Wareneinkaufskonto entsprechend gebucht und korrigiert werden müssen. Die sinngemäße Gegenbuchung muss vom Unternehmen auf der Sollseite des Kontos „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ vorgenommen werden.
Bei Onlinekäufen haben Endverbraucher grundsätzlich das Recht, die Waren innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden Durch die Rücksendung entstehen bei den Händlern hohe Kosten. Je nach Warenwert muss der Händler zweimal die Versandkosten bezahlen, der Wareneingang muss erfasst werden und die Rücksendung neu eingelagert werden. Zudem müssen die zurückgesandten Artikel geprüft werden. Dadurch entstehen sehr hohe Kosten. Aus diesem Grund gehen immer mehr Händler dazu über, Kunden, die häufig Waren zurücksenden, aus ihrer Kundenkartei zu streichen und von weiteren Einkäufen auszuschließen.
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