Rückwärtskalkulation

Definition

Die Rückwärtskalkulation gehört zu den Handelskalkulationen und wird verwendet, wenn der Listenverkaufspreis eines Produktes bekannt ist und der Listeneinkaufspreis bestimmt werden soll, der den bestmöglichen Gewinn erzielt. Als Basis für die Kalkulation wird der Listenverkaufspreis genommen. Im Gegensatz dazu beginnt man bei der Vorwärtskalkulation mit dem Listeneinkaufspreis des Produktes.

Vorgehensweise bei der Rückwärtskalkulation

Um den Listenverkaufspreis eines Produktes zu berechnen, werden viele Kosten wie beispielsweise die Selbst- und die Bezugskosten, der Kundenrabatt, der Einkaufspreis und der Gewinn berücksichtigt.

Du fragst Dich wieso Du diese Methode benutzen solltest, wenn der Einkaufspreis des Produktes bekannt ist? In manchen Fällen ist es nicht möglich, den Preis für Dein Produkt über den Einkaufspreis zu kalkulieren und dann musst Du ihn über die Rückwärtskalkulation, also über den Listenverkaufspreis, berechnen.

Schema der Rückwärtskalkulation

Grundwert der Berechnung ist der Listenverkaufspreis und in den nächsten Schritten werden alle anfallende Kosten berücksichtigt, bis Du am Ende Deinen Listeneinkaufspreis bestimmen kannst. Folgende Grafik zeigt, wie Du die Rückwärtskalkulation richtig durchführen kannst.

Erklärung relevanter Begriffe

  • Kundenrabatt: Hier handelt es sich um den Rabatt, den Du Deinen Kunden gewährst
  • Zielverkaufspreis: Dieser Preis setzt sich aus der Vertreterprovision, dem Skonto und dem Barverkaufspreis zusammen.
  • Vertreterprovision: Ist die Provision, die für einen Vertragsabschluss fällig wird.
  • Skonto: Ein Skonto gewährst Du Deinen Kunden, wenn sie beispielsweise bar oder innerhalb einer Frist bezahlen.
  • Selbstkosten: Die Kosten, welche für die Fertigung, das Material, den Vertrieb und die Verwaltung entstehen.
  • Handlungskosten: Sind die Kosten gemeint, die durch Mitarbeiter, oder beispielsweise durch die Herstellung entstehen. Sie lassen sich prozentual auf den Bezugspreis rechnen.
  • Bezugspreis: Alle Kosten bis die Ware in Deinem Unternehmen verfügbar ist.
  • Bezugskosten: Alle Kosten, die für den Einkauf anfallen, wie beispielsweise die Kosten für Versand.
  • Lieferskonto: Ein Nachlass, den Dir der Lieferant gewährt, wenn Du beispielsweise bar oder innerhalb einer Frist bezahlst.
  • Lieferrabatt: Ein Preisnachlass, den Du bei Abnahme größerer Mengen bekommst.

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