Als Sachanlage werden materielle Vermögensgegenstände bezeichnet, die für einen längeren Zeitraum im Unternehmen verbleiben und für den Betrieb notwendig sind. Sie müssen aktiviert und in der Bilanz des Unternehmens im Anlagevermögen erfasst werden. Im englischen Sprachraum werden Sachanlagen als fixed assets oder property bezeichnet.
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Für die Einordnung eines Vermögensgegenstandes als Sachanlage hat der Gesetzgeber genaue Vorgaben gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich ist eine Sachanlage immer ein materieller Vermögensgegenstand, der längerfristig im Unternehmen verbleibt. Zu den Sachanlagen zählen gemäß der für Kapitalgesellschaften anzuwendenden Bilanzgliederung nach § 266 Abs. 2 A. II. HGB (Handelsgesetzbuch):
Diese nicht abschließende Auflistung zeigt, dass immaterielle Vermögensgegenstände wie Patente, Gebrauchsmuster und geistiges Eigentum keine Sacheinlagen sind. Auch Vermögensgegenstände, die sich nur vorübergehend im Besitz des Unternehmens befinden, gehören nicht zu den Sachanlagen. Beispielsweise eine Baumaschine, deren Kauf für die Reparatur von Betriebswegen erfolgte und ein halbes Jahr später nach Abschluss der Arbeiten wieder verkauft wird, weil das Unternehmen sie nicht weiter nutzt.
In der Bilanz eines Unternehmens muss eine Aktivierung aller Grundstücke und Anlagegüter, die sich im Eigentum des Unternehmens befinden, erfolgen. Dies betrifft alle Vermögensgegenstände, die auf Dauer im Betrieb verbleiben und als betriebsnotwendig angesehen werden. Jede Sacheinlage muss bei der ersten Erfassung in der Unternehmensbilanz mit dem jeweiligen Anschaffungskosten, oder, falls die Herstellung des Vermögensgegenstand im Unternehmen selbst erfolgte, mit den Herstellungskosten bewertet werden. In den nachfolgenden Jahren kann das Unternehmen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die für die Sachanlage planmäßige Nutzungsdauer abschreiben.
Von den Unternehmen müssen regelmäßige Inventuren, die sogenannten Anlageninventuren durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die im Anlageverzeichnis der Bilanz aufgeführten Sachanlagen noch in Unternehmen vorhanden sind. Anlageinventuren können beispielsweise alle drei Jahre durchgeführt werden. Mögliche Zugänge oder Abgänge zum Anlagevermögen sowie Abschreibung innerhalb eines Geschäftsjahres, das in der Regel vom 1. Januar bis zum 31. Dezember dauert, können im sogenannten Anlagenspiegel im Anhang der Jahresbilanz nachverfolgt werden.
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