Sachgemeinkosten

Sachgemeinkosten sind alle Gemeinkosten mit Ausnahme der kalkulatorischen Kosten und der Personalkosten, die bei der Leistungserbringung in einem Unternehmen entstehen aber keiner Bezugsgröße direkt zugeordnet werden können. Diese Kosten können, anders als ihr Gegenstück, die Einzelkosten in der Kostenträgerrechnung keinem Kostenträger direkt zugeordnet werden. Die Gemeinkosten werden durch eine Differenzierung der Kostenarten anhand der Zurechenbarkeit der Kosten auf die verschiedenen Kostenträger bestimmt. Im Betriebsabrechnungsbogen werden die Sachgemeinkosten anhand eines Aufteilungsschlüssels auf die Kostenstellen verteilt und auf den jeweiligen Kostenträgern über die Gemeinkostenzuschläge zugerechnet.

Selbstständige haben laufende Kosten, die bei der Gründung unbedingt mit einberechnet werden sollten. Welche, erfährst du im Billomat Magazin.

Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Sachgemeinkosten?

Sachgemeinkosten

Gemeinkosten, die keiner Bezugsgröße direkt zugeordnet werden können, werden als echte Sachgemeinkosten bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise

  • Kosten für Hilfs- und Betriebsstoffe
  • Werkzeugkosten
  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten

Unechte Gemeinkosten können verursachungsgerecht einer Bezugsgröße direkt zugeordnet werden. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Vereinfachung werden sie oft jedoch wie echte Gemeinkosten behandelt. Ein Beispiel hierfür sind Stromkosten, die anhand von Zählern den jeweiligen Verbrauchern zugeordnet werden können, aber als Gemeinkosten behandelt werden.

Welchen Zusammenhang zwischen Fixkosten und Gemeinkosten gibt es?

Sachgemeinkosten stellen wie die übrigen Gemeinkosten in den meisten Fällen Fixkosten dar. Bei der Kostenrechnung wird daher meist nicht zwischen Sach- und anderen Gemeinkosten unterschieden. Beispiele für Gemeinkosten, die als Fixkosten anzusehen sind, sind beispielsweise die Miete für eine Produktionshalle oder die Leasingraten für ein Firmenfahrzeug. Beide Kosten können in der Regel keinem einzelnen Produkt zugeordnet werden. Bei den Leasingraten kann es sich allerdings auch um unechte Gemeinkosten handeln, wenn das Fahrzeug auftragsbezogen, beispielsweise für die Erbringung von genau abgrenzbaren Dienstleistungen beispielsweise bei einem Malerbetrieb genutzt wird.

Verrechnung der Gemeinkosten über Kostenstellen

Für die Verrechnung der Gemeinkosten ist anders als bei den Einzelkosten, die direkt einem Kostenträger – einem Produkt oder einer Dienstleistung – zugerechnet werden können, ein Zwischenschritt über die Kostenstellen erforderlich. Dazu werden die Sachgemeinkosten zunächst im Zuge der Kostenstellenrechnung auf die entsprechenden Kostenstellen verteilt und können dann mithilfe eines Gemeinkostenzuschlages auf die jeweiligen Kostenträger verrechnet werden.

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