Eine Sachleistung zählt zu den Zusatzleistungen des Arbeitgebers. Sachleistungen werden zusätzlich zum normalen Lohn oder Gehalt von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht als Geld geleistet. Unter der Bezeichnung Sachleistung werden alle nicht monetären Entgeltleistungen des Arbeitgebers zusammengefasst. Sie sind ein Teil der Gesamtvergütung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
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Beispiele für Sachleistungen, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gewähren können sind
Kinderbetreuung: Diese Sachleistung ist für die Betreuung von noch nicht schulpflichtigen Kindern möglich, während die Eltern der Arbeit nachgehen. Das heißt, der Arbeitgeber unterhält im Unternehmen selbst eine für seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kostenlose Kindertagesstätte oder er übernimmt die Kosten für eine externe Kita.
Steuerfreie Sachzuwendungen: Hierzu zählen beispielsweise Tankgutscheine und Einkaufsgutscheine, sowie Eintrittskarten fürs Kino oder ein Abo für ein Fitnessstudio. Diese Leistungen sind bis zu einem Betrag von 44 Euro im Monat für den Arbeitnehmer steuerfrei.
Job-Tickets für Bus und Bahn: Bei dieser Sachleistung bezuschusst der Arbeitgeber die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel, die Arbeitnehmer für die Fahrt zur Arbeit und nach Hause nutzen. Nachteilig ist, dass die von Arbeitnehmern absetzbare Pendlerpauschale um den vom Arbeitgeber geleisteten Zuschussbetrag vermindert wird.
Dienstwagen und Dienstfahrrad: Viele Unternehmen stellen ihren Mitarbeitern einen Dienstwagen zur Verfügung, den sie auch privat nutzen können oder auch ein privat nutzbares Dienstfahrrad, beispielsweise ein modernes E-Bike. Bei einem Dienstwagen müssen die Arbeitnehmer jedoch monatlich ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeuges als sogenannten Geldwerten Vorteil versteuern. Beispielsweise müsste ein Arbeitnehmer für einen Dienstwagen, dessen Listenpreis 25.000 Euro beträgt, monatlich für einen Betrag von 250 Euro entsprechend seines Steuersatzes Steuern bezahlen. Diese 250 Euro sieht das Finanzamt als den geldwerten Vorteil an, den der Arbeitnehmer durch die Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke erhält, da er kein eigenes Auto unterhalten muss.
Essenszuschuss: Ein vom Arbeitgeber gewährter Essenszuschuss ist ebenfalls eine beliebte Sachleistung. Der Arbeitgeber kann das Mittagessen täglich mit bis zu maximal 6,40 Euro bezuschussen. Eine Barauszahlung des Geldes an den Empfänger darf jedoch nicht erfolgen. Häufig werden Essensgutscheine für Restaurants oder Lebensmittelhändler ausgestellt, die dort eingelöst werden können.
Grundsätzlich ist eine Lohn oder Gehaltserhöhung für den oder die Empfänger positiv zu sehen. Oft kommt es jedoch vor, dass von der Brutto-Lohnerhöhung nur ein geringer Nettoanteil übrig bleibt, da das Finanzamt von jedem zusätzlich verdienten Euro Steuern verlangt und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Bei Sachleistungen können diese Steuern und Sozialabgaben durch eine entsprechende Gestaltung für die Arbeitnehmer vermieden werden. Wer eine Sachleistung von seinem Arbeitgeber erhält, ist daher oft im Vorteil.
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