Sammelbewertung ist der Oberbegriff für verschiedene nach § 256 Satz 1 HGB zulässige Bewertungsvereinfachungsverfahren, die bei der Bewertung gleichartiger Vorräte für die Bilanzerstellung angewendet werden können. Bei die Anwendung eines auch als Gesamtbewertung bezeichneten Vereinfachungsverfahren erfolgt durch die zusammenfassende Bewertung mehrerer Vermögensgegenstände eine Abkehr vom Grundsatz der Einzelbewertung gemäß den Vorschriften in § 252 I Nr. 3 HGB.
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Für die Sammelbewertung gleichartiger Vorräte sind verschiedene Verfahren zulässig. Hierzu zählen die
sowie die Bewertungsvereinfachungsverfahren FIFO und LIFO gemäß den Vorschriften in § 256 HGB.
Durchschnittsbewertung: Bei der Durchschnittsbewertung erfolgt eine Bewertung der Vorräte im Rahmen der Sammelbewertung anhand von durchschnittlichen Einkaufspreisen für gleichartige Vorräte. Grundlage hierfür sind beispielsweise die jeweiligen Einkaufspreise, die ein Unternehmen bei jeder Bestellung eines bestimmten Gutes bezahlen musste.
Festbewertung: Die sogenannte Festbewertung ist für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe dann zulässig, wenn deren Bestand in seiner Zusammensetzung, dem Wert und seiner Größe nur geringfügigen Schwankungen im Laufe einer Abrechnungsperiode unterliegt. Darüber hinaus darf der Gesamtwert dieser Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für das Unternehmen nur eine geringe Bedeutung haben.
Gruppenbewertung: Nach § 240 Abs. 4 HGB ist eine sogenannte Gruppenbewertung bei der Sammelbewertung nur für bestimmte Wirtschaftsgüter zulässig. Im Rahmen der Gruppenbewertung werden verschiedene, aber gleichartige Güter zu Gruppen zusammengefasst und anschließend mit der Durchschnittsmethode zu einem Durchschnittswert bewertet.
Retrograde Wertermittlung: Bei der retrograden Bewertung von Vermögensgegenständen wird der gewöhnliche Gewinnaufschlag von den Verkaufspreisen abgezogen. Auf diese Weise werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die Güter ermittelt und der bilanzielle Wert bestimmt.
LIFO und FIFO sind zwei gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zulässige Bewertungsvereinfachungsverfahren. Die Abkürzungen stehen für Last In First Out (LIFO) und First In First Out. Das heißt, es wird der Zeitpunkt des Lagerzugangs, die sogenannte Verbrauchsfolgefiktion unterschieden. LIFO bedeutet dabei, dass die zuletzt eingelagerten waren zuerst das Lager wieder verlassen. Bei FIFO werden die zuerst eingelagerten Waren als erste wieder aus dem lager entnommen. Entsprechend kann eine Sammelbewertung vorgenommen werden.
Bei der Verwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren muss darauf geachtet werden, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) eingehalten werden und, dass die tatsächlichen Verhältnisse und Vorgänge im Unternehmen widergespiegelt werden. Das bedeutet, dass die sogenannten Verbrauchsfolgefiktionen für eine Sammelbewertung nur angewendet werden dürfen, wenn sie nicht im Widerspruch zu den tatsächlichen Vorgängen im Unternehmen stehen.
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