Sanierungsbilanzen werden nur dann erstellt, wenn ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gerät und sich eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens abzeichnet. Sie ist vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Das heißt, die Unternehmer haben die Wahl, ob sie diese Sonderform der Bilanz erstellen oder nicht. Eine Sanierungsbilanz wird aus Gründen der Transparenz erstellt, um Gesellschaftern und Gläubigern des Unternehmens ein konkretes Bild von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens zu bieten.
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Wie bei normalen Bilanzen wird auch bei Sanierungsplan zwischen der Eröffnungs- und der Schlussbilanz unterschieden. Die Sanierungseröffnungsbilanz spiegelt den Vermögensstand des Unternehmens und den dadurch bedingten Sanierungsbedarf bei Kapitalgesellschaften wieder. Sie enthält eine sorgfältige Analyse des finanziellen Ist-Zustandes des Unternehmens. In der Sanierungseröffnungsbilanz wird ebenfalls der Verlust des Eigenkapitals des Unternehmens ausgewiesen. Die Sanierungseröffnungsbilanz soll allen Beteiligten die Sanierungswürdigkeit des Unternehmens vermitteln. In vielen Fällen kann die letzte ordentliche Jahresbilanz des Unternehmens als Sanierungseröffnungsbilanz verwendet werden.
In der Sanierungsschlussbilanz wird die Neuordnung der Kapitalverhältnisse des Unternehmens und die Beseitigung des Verlustes ausgewiesen. Beispielsweise kann eine Unternehmenssanierung durch eine vereinfachte Kapitalherabsetzung erfolgen. Dabei kann auf unterschiedliche Weise das Grundkapital eines Unternehmens herabgesetzt werden. Dies geschieht, um einen Bilanzverlust auszugleichen. Bei Aktiengesellschaften kann die Kapitalherabsetzung beispielsweise durch den Einzug und Rückkauf von Aktien erfolgen. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass beispielsweise für die Kapitalherabsetzung bei einer GmbH 75 % der Gesellschafterversammlung der Herabsetzung zustimmen muss. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass die Mindestkapitalanlage bei einer GmbH von 25.000 Euro nicht unterschritten werden darf.
Gegebenenfalls können oder sollten Sanierungszwischenbilanzen erstellt werden, wenn die Sanierungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum erfolgen. Sanierungszwischenbilanzen dienen zur Information über den Abschluss und den Erfolg bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen. Sie sind daher ebenfalls ein wichtiges Instrument, um Transparenz und Vertrauen herzustellen.
Zwar gibt es für die Erstellung einer Sanierungsbilanz keine gesetzlichen Regelungen, die den Aufbau und die Gliederung vorschreiben, in der Regel orientieren sich Unternehmen bei der Erstellung jedoch am Aufbau anderer Bilanzen. Häufig wird eine vereinfachte Gliederung der Verbindlichkeiten des Unternehmens anhand ihrer Fristigkeiten und eine andere Bewertung der Gegenstände vorgenommen, die im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen veräußert werden sollen. Insgesamt ist die Erstellung von Sanierungsbilanzen daher in der Regel weniger aufwendig und zeitintensiv, als die anderer Bilanzen.
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