Schulden

Als Schulden bezeichnet man im Rechnungswesen Posten, die am Stichtag einer Abrechnung oder Bilanzierung offen geblieben, also nicht beglichen worden, sind. Diese Verbindlichkeiten können nach Absprache oder aus Umständen heraus entstehen. Begleicht ein Kunde die Ausstände nicht, muss zur Eintreibung der Schulden das Mahnwesen bemüht werden. In der Bilanzierung werden die Ausstände passiviert, außer es handelt sich um sogenannte schwebende Geschäfte.

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Schulden als Kalkulationsfaktor

Die Entstehung von Schulden nach der wirtschaftlichen Definition ist bei dem Betrieb eines Unternehmens praktisch unvermeidbar. Bereits eine Zahlungsgrenze die außerhalb des aktuellen Abrechnungszeitraumes während der Erstellung eines Abschlusses oder einer Bilanz liegt, sorgt für einen faktisch offenen Posten, der als Schuldenposten verrechnet wird. Und auch die nicht kalkulierbaren Schulden durch Zahlungsausfall der Kunden müssen von vornherein einberechnet werden, auch wenn nicht absehbar ist, wie hoch der Verlust durch nicht beglichene Rechnungen innerhalb eines Geschäftsjahres ausfallen wird. Idealerweise werden alle Schuldenposten irgendwann beglichen, ob durch Einsatz des Mahnungswesens oder Warten auf die ausstehenden Zahlungen. Ausgenommen sind Verschuldungen, die durch Insolvenz oder Versterben eines Kunden ohne Erbnachfolge entstanden sind.

Für kleine Unternehmen und Einzelpersonen können nicht beglichene Rechnungen zu einem Problem werden. Darum empfiehlt sich der Betrieb eines eigenen oder ausgelagerten Mahnwesens, das bereits wenige Tage nach dem ersten Zahlungsverzug mit einer Erinnerung tätig wird und schließlich an ein Inkassobüro übergibt, das für das Eintreiben lange versäumter Zahlungen zuständig wird.

Wie entstehen Schuldenposten?

Schulden

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, wie Schulden durch Kunden, Partner oder Lieferanten entstehen können. Nicht immer wurde eine Rechnung gestellt, die durch den Abnehmer nicht beglichen wurde. Viel häufiger sind Abrechnungsprobleme durch fehlerhafte Rechnungsprüfung, Korrekturen nach Skonti und Rabatten oder Lieferschwierigkeiten an der Entstehung der Schuldenposten beteiligt. Auch im Privaten und für Einzelunternehmen können Schulden nicht immer vermieden werden. Rentenschulden, Kapitalschulden aus Erbe oder Sachleistungsverpflichtungen sind häufige Verschuldungen, an deren Entstehung der Zahlungspflichtige nicht immer eigenen Anteil hat.

Ausstehende Zahlungen korrekt verbuchen

In der Bilanzierung werden Schulden als Passivvermögen gewertet. Sie müssen zu diesem Zwecke aus den aktiven Posten passiviert und in die Gegenseite umgetragen werden. Das Passivierungsgebot sieht vor, dass diese Regelung für alle offenen Posten gilt, die am Bilanzstichtag noch nicht beglichen wurden. Passiviert wird dabei nach Anschaffungskosten, also dem fälligen Rückzahlungsbetrag, oder einem höheren Teilwert. Für Rentenverbindlichkeiten gilt eine Passivierung nach dem Barwert. Ausgenommen durch das Passivierungsverbot sind schwebende Geschäfte, bei denen weder eine Anzahlung geleistet wurde, noch Erfüllungsrückstände bestehen.

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