Bei der Herstellung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen entstehen unterschiedliche Kosten, die unter dem Begriff Selbstkosten zusammengefasst werden. Die Ermittlung dieser Kosten ist Grundlage für die Preiskalkulation und eine wichtige Orientierungsgröße bei der Preisfindung für Produkte und Dienstleistungen.
Die Preisfindung kannst du dir ersparen, in dem du nach der Devise „Pay what you want!“ handelst.
Die Ermittlung der Kosten für die Herstellung eine Produktes oder für eine Dienstleistung ist nicht für jedes Unternehmen gleich. Je nachdem, ob es sich um einen Produktionsbetrieb, ein Handelsunternehmen oder einen Dienstleister handelt, werden die Kosten auf unterschiedliche Arten ermittelt.
Die Kosten für ein Produkt bei einem Produktionsbetrieb setzen sich aus verschiedenen Kostenarten zusammen. Hierzu zählen die Materialkosten mit Materialeinzelkosten und Materialgemeinkosten, die Fertigungskosten mit Fertigungseinzelkosten, Fertigungsgemeinkosten und Entwicklungskosten sowie die Verwaltungs- und Vertriebsgemeinkosten.
Grundlage für die Selbstkosten in Handelsunternehmen ist der Einkaufspreis der Waren. Vom Einkaufspreis werden zunächst Rabatte und Skonti abgezogen. Damit erhält man den tatsächlichen Einkaufspreis. Anschließend werden die Kosten für den Warenbezug und Handlungskosten zum Einkaufspreis hinzugerechnet. Zuzüglich eines Gewinnaufschlages ergibt sich daraus der Verkaufspreis.
Den größten Posten bei einem Dienstleistungsunternehmen bilden in der Regel die Lohnkosten, die sich aus dem Bruttolohn (siehe hierzu unseren Lexikonbeitrag zu Brutto / Netto), Sozialversicherungsabgaben und eventuellen Zuschlägen zusammensetzen. Hinzugerechnet werden noch die Kosten für Fahrzeuge, Werkzeuge, Material inklusive eines Materialaufschlags und Werbungskosten.
Bei der Teilkostenrechnung werden die variablen Kostenbestandteile der Herstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten eines Produktes oder einer Dienstleistung in die Berechnung mit einbezogen. Bei der Vollkostenrechnung werden die gesamten Kosten einem Produkt zugewiesen.
Die bei der Selbstkostenermittlung zusammengetragenen Kosten zuzüglich eines Gewinnaufschlages ergeben den netto Verkaufspreis eines Produktes. Aufgrund der Tatsache, dass der Selbstkostenanteil des Verkaufspreises bei einer steigende Auslastung sinkt, müsste der Verkaufspreis bei einem konstanten Gewinnaufschlag ebenfalls sinken. Meist wird jedoch von Unternehmen der Verkaufspreis in einer solchen Situation konstant gehalten, sodass der Gewinn bei steigender Auslastung überproportional ansteigt.
Der Verkauf eines Produktes zum Selbstkostenpreis bedeutet, dass das Unternehmen keinen Gewinn erzielt, sondern mit dem Verkauf nur seine Kosten abdeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch der Verkauf von Produkten und Dienstleistungen unter dem Selbstkosten gestattet und wird nicht als unlauter angesehen. Die Grenzen sind hier jedoch sehr eng gesteckt.