Signatur

Als Signatur bezeichnet man das handschriftliche Unterzeichnen eines Vertrags. Signaturen sind für handschriftliche und Print-Dokumente verbindlich und in Deutschland mehreren Regelungen unterworfen. So müssen in groben Zügen die Buchstaben des Personennamens erkennbar sein. Die Signaturen einer Person müssen sich außerdem auf allen legalen Dokumenten so weit wie möglich ähneln und charakteristisch genug sein, um sich von anderen Signaturen zu unterscheiden. Die Unterschrift auf Dokumenten etc. darf des Weiteren nicht ausschließlich aus den Initialen, einem Titel oder einer Verwandtschaftsbezeichnung bestehen. Üblicherweise werden auf rechtsgültigen Dokumenten Datum und Ort der Unterzeichnung zur Unterschrift hinzugefügt und zählen somit zum Bestandteil der Signaturen. Haben alle beteiligten Parteien ein Dokument mit den nötigen Signaturen versehen, so gilt es als rechtskräftig. Eine Ausnahme sind allerdings notariell zu beglaubigende Dokumente, welche nur unter Aufsicht des Notars unterzeichnet und durch ihn abgeschlossen werden.

Im Billomat Magazin erklären wir dir ob unter jede Rechnung eine Unterschrift muss. Außerdem zeigen wir dir wie du deinen Mails Signaturen mit einem Signatur Programm automatisch hinzufügen kannst.

Signatur elektronischer Dokumente

Einige Jahre lang bestand in Deutschland außerdem die Pflicht zu Signaturen auf elektronischen Dokumenten. Diese ist heute nur noch in ausdrücklichen Ausnahmefällen nötig. Elektronisch ausgestellte Rechnungen und Anschreiben sind davon ausgenommen. In Steuerfragen und beim Banking wurde das Unterzeichnen mittlerweile zu großen Teilen durch PINs und Zertifikatdateien ersetzt. Allerdings kann hier in Einzelfällen ein handschriftlich unterzeichneter Ausdruck verlangt werden. Des weiteren ist die Übermittlung elektronischer Dokumente durch das EDI-Verfahren, und damit signiert, auch weiterhin deutlich sicherer, als der unsignierte Versand.
Auch die Abschlüsse von E-Mails werden als Signaturen bezeichnet. Selbstständige unterliegen einer Signaturpflicht, welche sie zu Impressumsangaben unter geschäftlichen E-Mails verpflichtet. Diese Verpflichtung leitet sich aus dem im Jahr 2006 verabschiedeten Gesetz über elektronische Register ab, welches sich an den EU-Richtlinien orientierte. Fehlerhafte Signaturen können für im Handelsregister geführte Personen zu einer Abmahnung führen.