Signaturgesetz

Das Signaturgesetz (SigG) gibt die gesetzlichen Anforderungen an das elektronische Unterzeichnen von verbindlichen Dokumenten in der Bundesrepublik Deutschland vor. Das Gesetz wurde im Mai 2001 erneuert und löste damit die Regelung von 1997 ab. Mit der Überarbeitung des Gesetzes wurden die Rahmenbedingungen für Unterzeichnungen im E-Commerce und E-Government-Bereich geschaffen, um in Zukunft den Schriftverkehr mit Behörden und Ämtern – wie beispielsweise dem Finanzamt – auf elektronischem Wege zu ermöglichen.
Das Bundesgesetz regelt Fragen des Wirtschaftsverwaltungsrechtes und wird immer wieder erweitert.

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Regelungen durch das Signaturgesetz

Im Signaturgesetz sind die rechtlichen Bedingungen sowohl für Anwender, als auch für Anbieter der elektronischen Signatur festgelegt. Die Anbieter unterliegen dabei zahlreichen sicherheitsrechtlichen Regelungen, welche Absender und Empfänger der signierten Dokumente schützen sollen.

Im Gesetz werden folgende Punkte behandelt und geregelt:

  • Unter welchen Bedingungen Zertifikate ausgestellt werden dürfen
  • Wie diese aufgebaut sein müssen
  • Wo sie gespeichert werden
  • Wie sie nach Ablauf katalogisiert werden

Außerdem regelt das SigG die Bedingungen der Akkreditierung von Anbietern der Signaturmöglichkeiten, die Tätigkeiten der ZDA Prüfstellen unter Aufsicht der Bundesnetzagentur und den Einsatz der durch qualifizierte Signaturen verifizierten Dokumente.

Aufbau des Signaturgesetz

Signaturgesetz

Das Signaturgesetz besteht aus sechs Abschnitten.

Der 1. Abschnitt:

Im ersten Abschnitt legt es die allgemeinen Bestimmungen rund um Signaturen dar.

Der 2. Abschnitt:

Der zweite und umfassendste Abschnitt betrifft die Zertifizierungsdienstanbieter.

Der 3. Abschnitt:

Im dritten Abschnitt sind Regelungen rund um deren freiwillige Akkreditierung vermerkt.

Der 4. und 5. Abschnitt:

Der vierte und fünfte Abschnitt umfasst Sicherheitsfragen und Aufsichtsmaßnahmen.

Der 6. Abschnitt:

Im sechsten Abschnitt werden der Umgang mit ausländischen elektronischen Zertifikaten und Gebühren geregelt.

Das Signaturgesetz ist unter dem Kürzel „SigG 2001“ online einsehbar.

Die verschiedenen Arten der elektronischen Signatur

Das Signaturgesetz gibt verschiedene Arten der elektronischen Signatur (nicht zu verwechseln mit der digitalen Signatur!) an. So kann neben der einfachen elektronischen Signatur auch eine „fortgeschrittene elektronische Signatur“ und eine „qualifizierte elektronische Signatur“ verwendet werden. An diese werden höhere Ansprüche in der Sicherheit gestellt.