Skonto

Skonto ist ein Rabatt mit einem zuvor definierten Skontosatz, den ein Unternehmer seinen Kunden gewähren kann, wenn dieser sich an ein kurzfristiges Zahlungsziel hält. Der Begriff „Skonto“ kommt aus dem Italienischen und heißt übersetzt „Abzug“. Das ist nichts anderes als ein Preisnachlass, der auf den Rechnungsbetrag für ein Produkt oder eine Dienstleistung, bei Barzahlung oder Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist gewährt wird. Dieser Preisnachlass wird immer vom Bruttobetrag gerechnet. Zahlt der Kunde erst nach Ablauf dieser Frist, ist der komplette Rechnungsbetrag ohne einen Abzug per Skonto zu zahlen.

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Skonto berechnen: So geht’s!

Meist werden Skontosätze von zwei oder drei Prozent auf den Rechnungsbetrag angeboten. Diese können zeitlich gestaffelt oder konstant sein. Bei zeitlicher Staffelung ist der Satz um so höher, je kürzer die Frist ist. Ein gesetzliches Recht auf den Abzug von Skonto gibt es nicht, er ist freiwillig und wird vertraglich geregelt, wobei meist nur ein entsprechender Hinweis auf Rechnungen erscheint.

Wann gewähre ich Skonto?

Die Gewährung von Skonto ist in gewisser Weise auch eine erzieherische Maßnahme, denn dieser Kostenvorteil soll ein Anreiz für die Kundschaft sein, die Zahlung der Rechnungen schneller durchzuführen, was existenzbedrohende Liquiditätsengpässe von Firmen vermeiden kann. Skonto wird meist bei einer Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung gewährt. Die Skontofrist kann allerdings individuell angesetzt und der Rabatt sukzessiv reduziert werden.

Kundenskonto und Lieferantenskonto: Wo ist der Unterschied?

Man unterscheidet zwischen Kunden- und Lieferantenskonto:

Von Kundenskonto spricht man, wenn ein Unternehmen bzw. Einzelhändler seinem Kundenstamm Skonto auf den Verkaufspreis einräumt, sofern er Rechnungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums (meist innerhalb von wenigen Tagen) begleicht. Für Kunden hat das den Vorteil, dass sie gemäß dem definierten Skontosatz weniger zahlen müssen und dadurch Kosten sparen.

Von Lieferantenskonto ist die Rede, wenn einer Firma seitens eines Lieferanten Skonto auf den Rechnungsbetrag gewährt wird. Speziell bei Handwerkern wird dieser Preisnachlass häufig nur auf einen Teil der Rechnung z. B. auf Materialkosten und nicht die eigentliche Leistung der Handwerker eingeräumt. Um Streitigkeiten zu vermeiden, sollte der Skontosatz bereits in der Preiskalkulation bzw. im Angebot und später auf der Faktura ausgewiesen sein.

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