Die Sonderbilanz ist ein steuerrechtliches Instrument, welches vor allen Dingen der Erleichterung der Buchhaltung innerhalb von Gesellschaften dient.
Eine Sonderbilanz muss dann aufgestellt werden, wenn mehrere Mitunternehmer innerhalb einer Gesellschaft Vermögen erwirtschaften. Die Sonderbilanz betrifft stets nur einen Gesellschafter und wird daher für alle Gesellschafter einzeln erstellt. Sie wird steuerrechtlich gesondert vom gemeinsamen Betriebsvermögen betrachtet. Allerdings können Posten der Sonderbilanzen und der Betriebsbilanz Deckung in den Büchern des jeweils anderen finden, wenn sowohl der Mitunternehmer, als auch die Gesellschaft, an einem Vertrag beteiligt sind.
Seit 2014 müssen Bilanzen elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. In unserem Billomat Magazin fassen wir alle wichtigen Fakten und Hinweise zur E-Bilanz zusammen.
Die Sonderbilanz dient insbesondere der Erleichterung der Buchhaltung innerhalb von Gesellschaften. In ihnen wird ein Sonderbetriebsvermögen abgerechnet, welches entsteht, wenn ein Gesellschafter gesondert vom Betriebsvermögen einzelne Posten abzurechnen hat.
Diese Praxis ist eher die Regel innerhalb einer Gesellschaft, denn die buchhalterische Ausnahme. Sonderbilanzen finden ausschließlich in Gesellschaften, nicht jedoch in Handelsgesellschaften Anwendung. In Personengesellschaften führen alle Mitunternehmer eigene Bücher, so wie die gemeinsamen Betriebsbücher. Dies betrifft auch Gewerbetreibende.
Eine Sonderbilanz erstellen müssen:
In der Sonderbilanz werden alle Buchungen und Gegenstände aufgeführt, die zu dem Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers zählen. Dazu gehören z.B.:
Ein häufig auftretendes Beispiel einer Einzelabrechnung innerhalb der Gesellschaft, die sowohl im Betriebsvermögen, als auch im Sonderbetriebsvermögen eines Mitunternehmers verbucht werden muss (und sich in beiden Bilanzen deckt) ist die Überlassung von Mieträumlichkeiten. Gesellschafter A vermietet seine Eigentumsräume an die Gesellschaft.
Die Gesellschaft zahlt also einen Betrag von 2.000 Euro monatlich an Gesellschafter A. Dieses Geld wird positiv als Einnahme von A in der Sonderbilanz aufgelistet. Es ist gleichzeitig ein Buchungsposten im Betriebsvermögen. Die Einnahmen und Ausgaben decken sich also in beiden Bilanzen.
Auch bei anderen Arten der Bilanzstellung wird gelegentlich von Sonderbilanzen gesprochen. Dazu zählen zum Beispiel Bilanzen aus besonderen Anlässen. Diese Bilanzen werden erstellt, wenn innerhalb des Unternehmens eine größere Finanzplanung notwendig wird. Dazu zählen Sanierungen, Insolvenzen, aber auch Liquiditätsbilanzen oder Umwandlungsbilanzen.
Diese Sonderbilanzen sind eigentlich Spezialbilanzen und nicht zu verwechseln mit der Sonderbilanz, die das Sonderbetriebsvermögen betrifft und nur die Posten der Gesellschafter erfasst. In jedem Geschäftsjahr können mehrere verschiedene Bilanzen anfallen.
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