Sonderposten

Sonderposten sind zusätzliche Positionen in der Handelsbilanz von Kapitalgesellschaften. Sie werden der allgemeinen Gliederung der Handelsbilanz hinzugefügt, wenn die allgemein vorgeschriebenen Posten der Bilanz die inhaltliche Wiedergabe dieser Positionen nicht ermöglichen. Die gesetzlichen Vorschriften für die Möglichkeit der Erweiterung der Bilanzgliederung sind (Handelsgesetzbuch) bestimmt. Unterschieden wird zwischen Sonderposten auf der Aktivseite und der Passivseite der Handelsbilanz.

Sonderposten auf der Aktivseite der Handelsbilanz

Der Gesetzgeber hat im Handelsgesetzbuch und im GmbH-Gesetz (GmbHG) vorgegeben, welche Sonderposten in die allgemeine Gliederung der Handelsbilanz aufgenommen werden können. Mögliche Zusatzposten auf der Aktivseite der Handelsbilanz sind unter anderem

  • ausstehende Einlagen der Gesellschafter
  • Aufwendungen für die Erweiterung oder die Ingangsetzung eines Geschäftsbetriebes
  • Forderungen gegenüber den GmbH Gesellschaftern
  • von den Gesellschaftern einer GmbH eingeforderte Nachschüsse
  • aktiv abgegrenzte latente Steuern
  • ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag der Gesellschaft
Sonderposten
Sonderposten sind zusätzliche Positionen in der Handelsbilanz von Kapitalgesellschaften, wie zum Beispiel von GmbHs.

Bei Aktiengesellschaften (AG), Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind ausstehende Einlagen der Gesellschafter alle noch nicht auf das Gesellschaftskonto eingezahlt Teile des von den Gesellschaftern gezeichneten Kapitals. Für die Kapitalgesellschaft sind dies rechtliche und wirtschaftliche Forderungen gegenüber den Gesellschaftern, die entsprechend bewertet und als gesonderte Posten in der Bilanz ausgewiesen werden müssen.

Die Passivseite der Handelsbilanz

Zu den gesondert auszuweisenden Posten auf der Passivseite der Handelsbilanz zählen

  • für eingeforderte Nachschüsse gebildete Rücklagen
  • für den Eigenkapitalanteil gebildete Rücklagen
  • Sonderposten mit Rücklagenanteil
  • steuerfreie Rücklagen
  • steuerrechtliche Sonderabschreibungen

Bei steuerfreien Rücklagen handelt es sich um gemischte Positionen, die zum Teil aus Eigenkapital und zum Teil aus Fremdkapital bestehen. Die Berechnung erfolgt dabei ausschließlich nach den geltenden steuerrechtlichen Vorschriften.

Ähnliche Fragen: