Sondervergütung

Eine Sondervergütung ist eine Zahlung, die an einen Gesellschafter eines Unternehmens auf Grundlage eines schuldrechtlichen Vertrages oder an Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt oder einen bestimmten Anlass zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt gezahlt wird.

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Sondervergütung im Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht ist nach eine Sondervergütung eine Vergütung an die Gesellschafter eines Unternehmens, die im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurden und nach den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag als Aufwand zu behandeln sind. Sie sind, wie Löhne und Gehälter für die Mitarbeiter, auch dann zu zahlen, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erwirtschaftet hat. Zu diesen Sondervergütungen zählen beispielsweise alle Vergütungen die aufgrund eines

  • Dienstvertrages
  • Werkvertrages
  • Geschäftsbesorgungsvertrages

gezahlt werden. Beispielsweise, wenn im Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde, dass einer der Gesellschafter für seine Tätigkeit als Geschäftsführer des Unternehmens einen monatliche Vergütung in einer bestimmten Höhe erhalten soll. Diese für eine bestimmte Tätigkeit an einen Gesellschafter geleisteter Zahlungen bedeuten für das Unternehmen einen Aufwand, durch den der Erlös des Unternehmens geschmälert wird. Vorausgesetzt, die Zahlungen wurden aufgrund eines neben dem Gesellschaftsvertrag bestehenden schuldrechtlichen Vertrag geleistet.

Unterschied zwischen Sondervergütung und Vorweggewinn

Im Gegensatz zu einer Sondervergütung ist ein Vorweggewinn eine Zahlung an die Gesellschafter eines Unternehmens, für die keine schuldrechtliche Vereinbarung besteht und die nur geleistet wird, wenn das Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet. Dabei handelt es sich um eine Gewinnausschüttung, die vom Unternehmen nicht als Aufwand behandelt werden kann und somit keine Erlösschmälerung verursacht.

Sondervergütungen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht werden alle Leistungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitgeber zu einem bestimmten Termin oder aus einem bestimmten Anlass zusätzlich zum normalen Arbeitsentgelt bezahlt, als Sondervergütung oder Gratifikation bezeichnet. Hierzu zählen beispielsweise

Zu den betrieblichen Sozialleistung zählen beispielsweise eine kostenlose Kinderbetreuung im Unternehmen oder eine Beteiligung an den Kosten für ein Fitnessstudio. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld wird von Arbeitgebern beispielsweise bezahlt, um den Arbeitnehmern einen angemessenen Urlaub zu ermöglichen oder bei den erhöhten Aufwendungen für das Weihnachtsfest zu unterstützen. In der Regel treffen Arbeitgeber mit den Arbeitnehmern eine sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt. Das heißt, Arbeitgeber können sich das Recht vorbehalten, jedes Jahr neu zu entscheiden, ob sie diese Sondervergütung auszahlen oder nicht.

Im Gegensatz dazu ist ein in einem Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbartes 13. Monatsgehalt keine Sondervergütung. Das 13. Monatsgehalt zählt zu den regulären Vergütungen für die im Laufe eines Jahres geleistete Arbeit und muss immer ausgezahlt werden. Anders, als für eine Sondervergütung kann der Arbeitgeber für die Auszahlung des 13. Monatsgehaltes keinen Freiwilligkeitsvorbehalt mit den Arbeitnehmern vereinbaren.

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