Sonderziehungsrecht

Das Sonderziehungsrecht ist eine vom Internationalen Währungsfonds geschaffene künstliche Währung und internationale Währungsreserve. Das Sonderziehungsrecht, auf Englisch Special Drawing Rights (SDR), ist eine vom Gouverneursrat des IWF am 3. Oktober 1969 beschlossene und im Jahr 1970 erstmals den IWF Mitgliedsländern zugeteilte künstliche Währung.

Fremde Währungen verbuchen? Das stellt Deine Buchhaltung vor neue Herausforderungen. Wie Du Dollar Rechnungen verbuchst, erfährst Du im Billomat Magazin.

Die Sonderziehungsrechte dienen als internationale Währungsreserve. Sie werden nicht an den Finanz- und Devisenmärkten gehandelt, sondern ausschließlich als sogenannte Buchkredite auf Konten des IWF geführt. Sie können als internationale Zahlungsmittel verwendet werden. Der internationale Code nach ISO-4217 ist XDR. Die Einführung der Sonderziehungsrechte wurde vom IWF beschlossen, um für die internationalen Finanzsysteme bei Bedarf zusätzliche Liquidität bereitstellen zu können.

IWF Sonderziehungsrecht – Einführung und Namensherkunft

Der Grund für die Einführung der Sonderziehungsrechte reicht zurück bis zum Ende der 1950er Jahre. Damals zeichnete sich ab, dass der bis dahin neben dem britischen Pfund als Währungsreserve verwendete US-Dollar nicht mehr, wie von den Amerikanern versprochen, durch Goldreserven gedeckt war. Daher wurde 1963 eine Reform des internationalen Währungssystems in Angriff genommen, die schließlich 1969 in der Schaffung der Sonderziehungsrechte als sogenannte „Weltwährung“ mündete.

Wenn ein Mitglied vom Internationalen Währungsfonds eine Fremdwährung im Tausch gegen die eigene Währung anfordert, wird dies im IWF als „ziehen“ (englisch „drawing“) bezeichnet. Ein Land zieht beispielsweise US-Dollar vom IWF, um damit auf Dollarbasis gehandelte Importwaren zu bezahlen.

Verwendung der IWF Sonderziehungsrechte

sonderziehungsrechteDie Guthaben in Sonderziehungsrechten sind ein Teil der Währungsreserve des jeweiligen IWF Mitgliedslandes. Die Währungsreserve entspricht dem als Quote bezeichneten Betrag, den ein Land an den IWF zahlt. Für Deutschland sind dies zurzeit rund 32,4 Milliarden Euro bei einer Quote von 5,6 %. Jedem IWF Mitgliedsland steht das Recht zu, mit diesen Sonderziehungsrechten in bestimmten Grenzen andere Währungen zu erwerben. Dieser Fremdwährungserwerb ist auf das Zweifache der jeweiligen Landesreserve in SZR begrenzt. Darüber hinaus können, wenn das oberste Leitungsgremium des Internationalen Währungsfonds, der Gouverneursrat einen weltweit erhöhten Bedarf an Liquidität feststellt, jedem Land neue Sonderziehungsrechte zugeteilt werden.

Die Sonderziehungsrechte des IWF werden darüber hinaus als Recheneinheit für:

  • die Begleichung internationaler Haftungsansprüche
  • die Luft- und Schifffahrt
  • die Abwicklung von Ölunfällen auf See
  • die Abrechnung von Zahlungen im internationalen Postverkehr
  • die Bezahlung der Durchfahrtgebühren für den Suezkanal

verwendet.

IWF Sonderziehungsrecht – Bewertung

In den ersten Jahren von 1970 bis Mitte 1974 entsprach ein Sonderziehungsrecht einem US-Dollar. Ab dem 1. Juli 1974 wurde die Berechnung der Sonderziehungsrechte auf eine Bewertung auf Basis eines Währungskorbes mit den 16 wichtigsten weltweiten Währungen umgestellt. Von 2001 bis 2016 enthielt der Währungskorb den US-Dollar, Euro, Pfund Sterling und den japanischen Yen. Seit 2016 ist der chinesische Renminbi (Yuan) ebenfalls im Währungskorb enthalten. Die Berechnung des Wechselkurses erfolgt einmal täglich.

Ähnliche Fragen: