Die Sozialversicherung ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für Personen, die sich in einem Arbeits-, Dienst- oder Berufsausbildungsverhältnis befinden. Mit dieser gesetzlichen Pflichtversicherung werden Risiken abgedeckt, die möglicherweise die Existenz der Versicherungsnehmer und der Gemeinschaft der Versicherten gefährden können. Die Gemeinschaft der Versicherten wird auch als Solidargemeinschaft bezeichnet, da alle Versicherten mit ihren Beiträgen die Versicherungen finanzieren. Anders, als eine private Versicherung wie beispielsweise eine private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Mitgliedschaft in der Sozialversicherung zwingend vorgeschrieben. Die Sozialversicherung ruht in Deutschland auf fünf Säulen.
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Es gibt insgesamt fünf einzelne Versicherungszweige. Diese werden als Säulen der Sozialversicherung bezeichnet. Die Versicherungszweige sind
Arbeitslosenversicherung: Die Arbeitslosenversicherung dient der Grundsicherung arbeitssuchender Personen. Sie bezahlt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes das sogenannte Arbeitslosengeld I an die Betroffenen. Dadurch soll eine Sicherung der Existenzgrundlage des Betroffenen selbst und seiner Familie erfolgen. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit.
Rentenversicherung: Die Rentenversicherung dient der finanziellen Existenzsicherung, wenn die versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht haben. Die Höhe der Rentenzahlung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigungsjahre, in denen Beiträge bezahlt wurden und nach dem Geburtsjahr der Versicherten. Darüber hinaus werden von der Rentenversicherung Zahlungen an die Hinterbliebenen Ehepartner – Witwen oder Witwer – der Versicherten geleistet, wenn der Versicherte verstirbt. Träger der Rentenversicherung sind Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungsanstalt für Arbeit (LVA).
Krankenversicherung: Die Krankenversicherung trägt in erster Linie die Kosten für medizinische Behandlungen, mit denen die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Versicherten wieder hergestellt werden soll. Im Rahmen der Familienversicherung sind auch die Familienangehörigen der Versicherten in der Krankenversicherung versichert. Träger dieser Säule der Sozialversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen.
Pflegeversicherung: Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde als Teil der Sozialversicherung vor einigen Jahren eingeführt, um die finanziellen Belastungen für dauerhaft pflegebedürftige Personen abzumildern. Die gesetzliche Pflegeversicherung wird wie die Krankenversicherung von den Krankenkassen getragen.
Unfallversicherung: Die Unfallversicherung dient Absicherung der finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen auf dem Weg zum Arbeitsplatz sowie von Berufskrankheiten. Zu den Leistungen der Unfallversicherung gehören die Übernahme der Kosten für Heilbehandlungen sowie Entschädigungsleistungen für die Versicherten. Träger der Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften
Die Versicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und den Arbeitnehmern gezahlt. Die Bezahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften erfolgt alleine durch den Arbeitgeber.
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